Freiberufliche Tätigkeit - Tipps und Infos für Freiberufler

Hier erfahren Sie mehr über die Definition des Freiberuflers, wie Sie eine freiberufliche Tätigkeit anmelden, welche Krankenversicherung Freiberufler wählen können und wie es mit der Umsatzsteuer aussieht.

Gesetzlich besteht ein Unterschied zwischen dem Gewerbetreibenden und dem Freiberufler. Dennoch sind beide beruflich selbständig. Beide sind für die rechtzeitige und richtige Abgabe ihrer Steuern und Steuererklärungen ebenso selber verantwortlich, wie für die korrekte Zahlung anderer pflichtgemäßer Abgaben.

Obwohl der Freiberufler kein Gewerbe anmelden muss, sondern seine Steuernummer direkt beim Finanzamt beantragt, ist er verpflichtet, Einkommens- und Umsatzsteuererklärungen abzugeben.

Nicht immer lässt sich die Grenze zwischen freiem Beruf und Gewerbe genau definieren. Wer sich nicht sicher ist, ob er eine freiberufliche Tätigkeit ausüben, oder ein Gewerbe betreiben wird, der sollte beim zuständigen Beamten des Finanzamtes nachfragen. Dort wird kostenlos aufgeklärt.

Freiberufler Definition

Laut Paragraf 18 des Einkommenssteuergesetzes werden als freie Berufe selbstständig ausgeübte künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende, schriftstellerische und erzieherische Tätigkeiten bezeichnet. Das heißt, Ärzte, Rechtsanwälte und selbstständige Lehrer sind ebenso Freiberufler wie Schriftsteller, Texter oder Journalisten.

Die Liste der freien Berufe ist lang. Weil sie im Einkommensteuergesetz wie in einem Katalog aufgereiht stehen, werden sie auch als Katalogberufe bezeichnet. Doch auch den Katalogberufen ähnliche Berufe dürfen sich als freie Berufe bezeichnen und unterliegen nicht der Gewerbesteuer. So gehören zum Beispiel der Arzt und der Therapeut zu den Katalogberufen. Der Diätassistent, der Logopäde und die Altenpflegerin sind ähnliche Berufe, die ebenfalls nicht gewerbesteuerpflichtig sind.

Freiberufliche Tätigkeit

Freiberufliche Tätigkeit anmelden

Auch wenn der Freiberufler nicht der Gewerbesteuerpflicht unterliegt, muss er seine Tätigkeit beim Finanzamt anzeigen. Dazu hat er nach Aufnahme der Arbeit einen Monat Zeit:

  • Er muss keine Gewerbeanmeldung ausfüllen, sondern kann die freiberufliche Tätigkeit in einem formlosen Schreiben dem zuständigen Finanzamt mitteilen.
  • Zuständig ist normalerweise das Finanzamt des Wohnbezirks.
  • Nach Erhalt des Schreibens wird dem Selbstständigen vom Finanzamt ein Fragebogen zugesandt, der gewissenhaft auszufüllen ist.
  • Gemeinsam mit dem unterschriebenen Fragebogen fordert das Finanzamt einen Nachweis der beruflichen Tätigkeit und der fachlichen Qualifikation an.
  • Ein Nachweis zur Gründung der freiberuflichen Tätigkeit, wie zum Beispiel ein Vertrag beim Gründen einer Gesellschaft, muss ebenfalls beim Finanzamt eingereicht werden.

Für die Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit beim Finanzamt entstehen keine Zusatzkosten.

Krankenversicherung für Freiberufler

Generell besteht seit der Gesundheitsreform aus dem Jahr 2009 eine allgemeine Versicherungspflicht. Dennoch kann sich der Selbstständige, der eine freiberufliche Tätigkeit ausübt, seine Krankenkasse selber aussuchen.

Freiberufler, die im künstlerischen Bereich tätig sind, schließen ihre Krankenversicherung bei der Künstlersozialkasse ab. Das hat den Vorteil, dass der Selbstständige nur den halben Beitragssatz leisten muss, während die andere Hälfte durch einen Zuschuss des Bundes abgedeckt wird.

Wer nicht im schöpferischen Bereich freiberuflich tätig ist, kann wählen, ob er sich der gesetzlichen oder der privaten Krankenversicherung anschließt. Einige Freiberufler unterliegen außerdem der Rentenversicherungspflicht und auch eine Unfallversicherung ist für einige freiberufliche Tätigkeiten von Nöten.

Weil der Freiberufler im Allgemeinen seine Versicherung wählen kann, bieten die Versicherungsanstalten unterschiedliche Tarife an, die vor einem Abschluss unbedingt miteinander verglichen werden sollten.

Freiberufliche Tätigkeit: Umsatzsteuer

Nach dem Umsatzsteuergesetz ist jeder umsatzsteuerpflichtig, der Lieferungen oder Leistungen gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens durchführt. Während es sich beim Gewerbetreibenden häufig um Lieferungen handelt, sind es beim Freiberufler meist Leistungen, die er gegen Entgelt, also Bezahlung, durchführt.

Von einem Unternehmen wird dann gesprochen, wenn der Betreffende seine Tätigkeit gewerblich oder beruflich nachhaltig (das heißt nicht nur einmalig) durchführt. Der Freiberufler unterliegt nach der Definition des Umsatzsteuergesetzes also ebenso wie der Gewerbetreibende eindeutig der Umsatzsteuerpflicht. Dennoch gibt es auch hier Ausnahmen:

  1. Es gibt freie Berufe, wie zum Beispiel der Arzt, deren Leistungen von einer Umsatzbesteuerung befreit sind.
  2. Auch der Umsatzsteuersatz kann je nach Beruf unterschiedlich sein.
  3. So beträgt die Umsatzsteuer im Allgemeinen 19 Prozent.
  4. Beim Schriftsteller oder beim Künstler kommt jedoch auch der ermäßigte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent in Betracht.
  5. Und wer bei seinem Jahresumsatz unter 17.500 Euro bleibt, kann sich für die Kleinunternehmerregelung entscheiden. Er muss dann keine Umsatzsteuer zahlen, darf sie jedoch auch nicht ausweisen. Vorsteuer kann er dann ebenfalls nicht abziehen.

Weitere, umfassende Infos über die freiberufliche Tätigkeit finden Sie beim Bundesverband der Freien Berufe.