Gewerbe anmelden - Infos und Tipps

Hier erfahren Sie wann Sie ein Gewerbe anmelden müssen, wie Sie ein Gewerbe, Kleingewerbe oder Nebengewerbe anmelden und finden einige Tipps für die Gewerbeanmeldung.

Jeder, der nachhaltig eine berufliche Tätigkeit ausübt und Lieferungen oder Leistungen gegen Entgelt erbringt, ist ein Unternehmer und muss diese Eigenschaft anzeigen, denn er ist verpflichtet seine Einnahmen zu versteuern.

Generell ist jeder Unternehmer einkommensteuerpflichtig, umsatzsteuerpflichtig und gewerbesteuerpflichtig. Jedoch gibt es hierbei einige Ausnahmen. Freiberufler, Landwirte und Fischer sind nicht gewerbesteuerpflichtig und Kleinunternehmer können sich von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen.

Wann muss ich ein Gewerbe anmelden?

Wer als selbstständiger Unternehmer mit einem Gewinn von mehr als 720 Euro im Jahr (dieser Betrag darf aus privaten Lieferungen und Leistungen erwirtschaftet werden) tätig ist, und nicht nach Paragraf 18 des Umsatzsteuergesetzes als Freiberufler anerkannt wird, der muss eine Gewerbe anmelden.

Nach der Gewerbeanmeldung bekommt der Gewerbetreibende vom Gewerbeamt einen Gewerbeschein.

Je nach Art des Berufes kann zusätzlich zur Gewerbeanmeldung eine Gewerbeerlaubnis notwendig sein, die dann vor der Anmeldung beantragt werden muss. Dies gilt zum Beispiel für Berufe wie den Versicherungsvermittler, den Makler oder für alle Handwerker. Da ohne die Gewerbeerlaubnis in den entsprechenden Berufen kein Gewerbeschein ausgestellt wird, erfährt das der Betroffene spätestens bei der Anmeldung des Gewerbes.

Die Gewerbeanmeldung ist kostenpflichtig. Da die Gewerbesteuer aber nicht vom Bund, sondern von der Gemeinde erhoben werden, variieren diese Kosten je nach Wohnort, beziehungsweise Sitz des Gewerbes. Es sollte jedoch mit einem Betrag zwischen 15 und 50 Euro gerechnet werden.

Auf den Seiten des Wirtschaftsministerium Bayern finden Sie hier ein Gewerbeanmeldungs Formular. Anhand dessen können Sie sich vorab informieren, welche Angaben beim Gewerbe anmelden von Ihnen erwartet werden.

Gewerbe anmelden

Kleingewerbe anmelden

Bei der Gewerbeanmeldung auf dem Gewerbeamt wird zunächst kein Unterschied gemacht zwischen Gewerbe oder Klein- beziehungsweise Kleinstgewerbe. Die Gewerbeanmeldung wird für jeden Gewerbetreibenden gleichermaßen ausgefüllt.

Da das Gewerbeamt die Daten des Selbstständigen jedoch an alle zuständigen Behörden weiterleitet, wird sich nach der Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt das Finanzamt beim Unternehmer melden. Das Finanzamt schickt einen Fragebogen zur Betriebseröffnung, der ebenfalls ausgefüllt werden muss.

In diesem Fragebogen kann der Unternehmer sich für die Kleinunternehmerregelung entscheiden. Die Kleinunternehmerregelung greift nur bis zu einem Jahresumsatz von 17.500 Euro im Gründungsjahr, beziehungsweise 50.000 Euro im Folgejahr. Wer auf sie verzichtet, ist fünf Jahre an die Abgabe von Umsatzsteuervorauszahlungen gebunden.

Vorteile des Kleingewerbes:

  • Befreiung von der Abgabe der Umsatzsteuererklärung und der Umsatzsteuervorauszahlungen
  • Es ist nur die einfache Buchführung (Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach §4 Abs. 3 EStG notwendig)
  • Als Mitglied der IHK können alle Dienste und Hilfeleistungen der Handelskammer in Anspruch genommen werden, obwohl die Mitgliedschaft bis zu einem Jahresgewinn von unter 5.200 Euro kostenlos ist.

Nebengewerbe anmelden

Ein Nebengewerbe kann natürlich nur derjenige anmelden, der bereits hauptberuflich tätig ist. In der Regel handelt es sich dabei um einen Arbeitnehmer. Daher sollte vor der Anmeldung des Nebengewerbes stets der Arbeitgeber informiert, beziehungsweise um Erlaubnis gefragt werden. Wenn das Nebengewerbe in Konkurrenz zum Hauptberuf steht oder wenn der Arbeitgeber befürchten muss, dass sich der Arbeitnehmer nicht mehr voll aus seinen Hauptberuf konzentrieren kann, darf er den Nebenjob verbieten.

Auch Hausfrauen, Rentner und Arbeitslose können ein Nebengewerbe anmelden. In wie weit das Nebengewerbe jedoch die Bezüge beeinträchtigt, sollte vorab mit der zuständigen Behörde geklärt werden.

Die Anmeldung für das Nebengewerbe erfolgt wie auch das Hauptgewerbe anmelden beim Gewerbeamt. Der Bogen zur Gewerbeanmeldung wird ausgefüllt, das Kästchen fürs Nebengewerbe (Nr. 16) wird angekreuzt und alle weiteren Anmeldungen (z.B. beim Finanzamt) veranlasst die Behörde.

Tipps für die Gewerbeanmeldung

  1. In kleinen Gemeinden ist das Gewerbeamt häufig im Ordnungsamt oder im Bürgeramt inbegriffen. Große Gemeinden bieten manchmal auch eine Gewerbeanmeldung via Internet an.
  2. Bei der Frage nach der Tätigkeit, sollte der Rahmen möglichst weit gesteckt sein. Eine Erweiterung der Geschäftstätigkeit ist zwar im Nachhinein problemlos möglich, ist aber mit zusätzlichen Kosten verbunden.
  3. Der voraussichtliche Umsatz oder Gewinn sollte nie zu hoch eingeschätzt werden, da er die Grundlage für eventuelle Steuervorauszahlungen bildet. Ist der Gewinn viel höher, als angegeben, macht es jedoch Sinn, den zu erwartenden steuerlichen Betrag als Rücklage für die Steuernachzahlung bereitzuhalten.