Haftpflichtversicherung für Freiberufler und Selbständige

Hier erfahren Sie mehr über die Haftpflichtversicherung für Freiberufler und Selbständige, über die Berufshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

Haftpflichtversicherungen werden in unterschiedlichen Bereichen des täglichen Lebens abgeschlossen. Es gibt die private Haftpflichtversicherung, die jede Privatperson abschließen kann. Zum Abschluss der KFZ-Haftpflichtversicherung ist jeder Kraftfahrzeughalter verpflichtet. Die Hunde-Haftpflichtversicherung tritt ein, wenn der Vierbeiner einem Dritten Schaden zugefügt hat und die Haftpflichtversicherung für Freiberufler und Selbstständige kommt für beruflich bedingte Schäden auf.

Je nachdem, ob es sich um Vermögensschäden handelt oder um Schäden an Personen oder Gegenständen springt die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die Betriebshaftpflichtversicherung oder die Berufshaftpflichtversicherung ein.

Unterschied Berufs- und Betriebshaftpflicht

Nicht immer lassen sich die Ansprüche, die von der Berufshaftpflichtversicherung oder der Betriebshaftpflichtversicherung geregelt werden, eindeutig unterscheiden. Generell kann jedoch festgehalten werden, dass die Berufshaftpflicht für Schäden aufkommt, die von Berufstätigen aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit verursacht werden.

Ein solcher Schaden kann zum Beispiel von einem Rechtsanwalt oder einem Steuerberater verursacht werden, wenn er seinem Klienten eine falsche Beratung zuteil werden lässt. Daher ist die Berufshaftpflicht in manchem Berufen sogar eine Pflichtversicherung.

Die Betriebshaftpflichtversicherung dagegen kommt für Schäden auf, die durch den Betrieb entstehen. Das kann zum Beispiel ein Schaden sein, der einem Kunden entsteht, weil er sich in der Rechtsanwaltskanzlei auf einen Stuhl setzt, der auseinanderbricht. Es kann sich aber auch um einen vermögensrechtlichen Schaden handeln.

Haftpflichtversicherung

Weil es nicht immer eindeutig ist, welche Haftpflichtversicherung für Selbstständige oder Freiberufler die geeignete ist, sollte sich jeder Unternehmer vor Abschluss der Versicherung von einem Vertreter genauestens beraten und alle Klauseln des Versicherungsvertrages erklären lassen.

Berufshaftpflichtversicherung

Die Berufshaftpflichtversicherung deckt als Haftpflichtversicherung für Freiberufler oder Selbstständige in der Regel alle Schadensansprüche Dritter ab, die aufgrund der beruflichen Tätigkeit des Selbstständigen entstanden sind.

  • Es ist sinnvoll, zu Beginn der Selbständigkeit sich bei verschiedenen Versicherungsunternehmen nach den Beiträgen für eine Haftpflichtversicherung zu erkundigen und Vergleiche auch hinsichtlich der Leistungen zu ziehen.
  • Einige Versicherungsunternehmen bieten Versicherungsverträge an, die bereits auf bestimmte Berufsgruppen zugeschnitten sind, sodass sich eine Anpassung für die gewünschte Berufssparte erübrigt.

Betriebshaftpflichtversicherung

Während die Berufshaftpflichtversicherung von jedem Berufstätigen abgeschlossen werden kann, setzt die Betriebshaftpflichtversicherung das Vorhandensein eines eigenen Betriebes voraus.

  1. Die Betriebshaftpflichtversicherung ist eine Haftpflichtversicherung für Unternehmer, die Schäden regelt, die durch die betriebliche Tätigkeit entstehen.
  2. Versicherungsnehmer ist nicht der Selbstständige, sondern der Betrieb als juristische Person.
  3. Schäden, vor denen die Betriebshaftpflichtversicherung schützt, können sowohl Vermögensschäden sein, als auch Sach- oder Personenschäden.

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Eine weitere Haftpflichtversicherung für Selbstständige ist die Vermögenshaftpflichtversicherung. Wie der Name bereits erkennen lässt, reguliert diese Haftpflichtversicherung Schäden, die das Vermögen eines Dritten betreffen. In einigen Berufen kann beispielsweise durch eine falsche Beratung ein großer Vermögensschaden angerichtet werden.

Um nicht das Risiko einzugehen, einen riesigen Vermögensschaden aus eigener Tasche zahlen zu müssen, wird die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgeschlossen. Besonders bei Rechtsanwälten, Steuerberatern, Architekten, Treuhändern oder Dolmetschern ist der Abschluss dieser Haftpflichtversicherung wichtig.

Welche Haftpflichtversicherung für welchen Beruf?

Wer sich selbstständig macht, sollte immer auch mit den unangenehmen Teilen der Selbstständigkeit rechnen und sich nicht blind auf sein Glück verlassen. Daher ist es sinnvoll, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Welche Versicherungsart für das eigene Unternehmen am geeignetsten ist, wird am besten im Gespräch mit einem Versicherungsvertreter geklärt. Versicherungsvertreter kennen die Klauseln der einzelnen Verträge und wissen, worauf es beim Abschluss in jedem speziellen Fall ankommt.