Rentenversicherung für Selbständige - gesetzliche, freiwillige und private RV

Hier erfahren Sie mehr über die Rentenversicherung für Selbständige, über die gesetzliche RV, die freiwillige Rentenversicherung für Unternehmer sowie auch über die private Altersvorsorge.

"Wer sich selbständig macht, unterliegt nicht mehr der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht." Diese Aussage ist nicht richtig. Es gibt sehr wohl Tätigkeiten, die trotz der Selbständigkeit rentenversicherungspflichtig sind.

Außerdem sollte auch der Unternehmer, der nicht der Versicherungspflicht unterliegt über eine Vorsorge fürs Alter nachdenken. Wer nicht rentenversicherungspflichtig ist, hat die Möglichkeit sich entweder freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung zu versichern oder über eine private Rentenversicherung Vorsorge zu treffen. Die Zukunft gänzlich dem Glück überlassen, sollte jedoch niemand. Auch wer gerade erst ins Berufsleben eintritt oder eingetreten ist, sollte über eine ausreichende Versorgung im Alter nachdenken.

Gesetzliche Rentenversicherung für Selbständige

Einige Unternehmer unterliegen der Rentenversicherungspflicht. Versicherungspflichtig sind unter anderem folgende Berufe beziehungsweise Berufsgruppen:

  • Handwerker, die in der Handwerksrolle eingetragen sind.
  • Hausgewerbetreibende
  • Lehrer, Trainer, Erzieher, Coaches und Pädagogen, die mehr als 450 Euro monatlich verdienen.
  • Pflegepersonen und Hebammen
  • Seelotsen, Küstenschiffer und Küstenfischer
  • Künstler und Publizisten
  • Selbständige, die einen Existenzgründerzuschuss erhalten

Rentenversicherung für Selbständige

Wer zu diesem Personenkreis gehört, muss sich innerhalb der ersten drei Monate nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit bei der Deutschen Rentenversicherung anmelden. Versäumt er diese Frist, können Beiträge nachgefordert werden.

Die Höhe der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für Unternehmer richtet sich, wie auch bei Arbeitnehmern, nach dem Einkommen. Im Unterschied zum Arbeitnehmer muss jedoch der Selbständige seinen Beitrag zur Rentenversicherung vollständig alleine tragen. Nur Künstler und Publizisten, die der Künstlersozialkasse angeschlossen sind, bekommen den Arbeitgeberanteil von der KSK beigesteuert.

Freiwillige Rentenversicherung für Selbständige

Auch wer als Unternehmer nicht der Rentenversicherungspflicht unterliegt, sollte sich Gedanken über seine Zukunft machen. Schließlich deckt die Rentenversicherung nicht nur eine Altersversorgung ab, sondern schließt auch eine Versorgung bei Erwerbsunfähigkeit ein.

Besonders bei Familien darf nicht nur an die eigene Existenz gedacht werden, sondern auch für Kinder und Ehepartner sollte im schlimmsten Fall Vorsorge getroffen sein. Beim Abschluss einer freiwilligen Rentenversicherung kann der Anspruch auf die Erwerbsunfähigkeitsrente aufrechterhalten und damit ist im Ernstfall auch die Familie vor dem finanziellen Ruin bewahrt.

Weiterhin sinnvoll ist der Abschluss einer freiwilligen Rentenversicherung dann, wenn in der Zeit davor nur wenige Beiträge eingezahlt wurden. Die Beiträge zur freiwilligen Rentenversicherung bestimmt der Rentenversicherte:

  • Der Mindestbeitrag liegt bei circa 90 Euro.
  • Es können im Jahr 12 freiwillige Beiträge eingezahlt werden. Dies ist aber kein Muss.

Freiwillig versichern kann sich jeder Selbständige, der in Deutschland lebt, auch wenn er Ausländer ist oder jeder Deutsche, auch wenn er im Ausland lebt. Nur wer bereits eine vollständige Altersrente bezieht, hat nicht die Möglichkeit freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung zu leisten.

Private Rentenversicherung

Eine weitere Variante der Vorsorge fürs Alter ist der Abschluss einer privaten Rentenversicherung. Hierfür gibt es unterschiedliche Möglichkeiten.

  1. Unter die garantierten Anlagen fallen die privaten Rentenversicherungen ebenso wie Lebensversicherungen, die natürlich auch für die Altersvorsorge genutzt werden können.
  2. Spekulativ sind Fondsanlagen wie Aktien oder Immobilien, die beide im Wert steigen oder sinken können.
  3. Ebenfalls der privaten Altersvorsorge dient die Rürup-Rente. Sie wird vom Staat gefördert und ist daher mit steuerlichen Vorteilen verbunden. Allerdings wird sie frühestens ab dm 60. Lebensjahr ausgezahlt. Eine Übertragung oder Vererbung der Rürup-Rente ist leider nicht möglich.

Für welche Form der Altersvorsorge sich der Unternehmer entscheidet, bleibt natürlich jedem selber überlassen. Wer pflichtgemäß oder freiwillig die gesetzliche Rentenversicherung abschließt, sollte bedenken, dass die Leistungen im Alter eventuell nicht für den gewohnten Lebensstandard ausreichen. Ein zweites Standbein in Form einer privaten Altersvorsorge empfiehlt sich sowohl für Selbständige als auch für Arbeitnehmer.