Mehrwertsteuer berechnen mit dem MwSt Rechner

Die Mehrwertsteuer wird in Form von Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt und als Vorsteuer erstattet. Mit dem MwSt Rechner lässt sie sich ohne viel Mühe aus jedem Betrag ermitteln.

Die Mehrwertsteuer setzt sich zusammen aus der Umsatzsteuer und der Vorsteuer. Während Sie als Verkäufer die Umsatzsteuer ans Finanzamt zahlen müssen, bekommen Sie die Vorsteuer, vorausgesetzt Sie sind vorsteuerabzugsberechtigt, erstattet. Mithilfe des MwSt Rechners können Sie sowohl Vorsteuer, wie auch Umsatzsteuer mühelos aus jedem Betrag herausrechnen.

Da Sie als Unternehmer zu regelmäßigen Umsatzsteuerzahlungen ans Finanzamt verpflichtet sind, kann es ganz schön mühsam werden, aus jedem einzelnen Bruttobetrag die Steuer zu ermitteln. Kaufen Sie nicht nur in Deutschland ein, sondern nehmen Sie auch Angebote aus dem Ausland wahr, wird durch die unterschiedlichen Steuersätze dieses Unterfangen noch komplizierter.

Damit Sie nicht für jede Einzelrechnung lästige Rechenprozeduren veranstalten müssen, gibt es den Mehrwertsteuer Rechner. Mit seiner Hilfe bestimmen Sie ohne viel Rechenarbeit anhand von Steuersatz und Bruttobetrag den Nettobetrag. Aber auch beim umgekehrten Weg steht Ihnen der MwSt Rechner zur Seite und berechnet für Sie unter Eingabe von Steuersatz und Nettobetrag den Bruttobetrag.

Mehrwertsteuer Rechner Netto ⇒ Brutto

Um aus netto brutto zu machen, müssten Sie mithilfe des entsprechenden MwSt Satzes die Steuer berechnen und anschließend zu ihrem Nettobetrag addieren. Diese Aufgaben übernimmt jedoch für Sie der praktische Rechner. Füllen Sie einfach in das obere Kästchen den Nettobetrag ein. In das zweite, kleinere Kästchen schreiben Sie den Mehrwertsteuer Satz (das Prozentzeichen dürfen Sie weglassen). Klicken Sie auf "Mehrwertsteuer berechnen" und der Rechner gibt Ihnen sowohl die ermittelte Steuer aus, wie auch den Bruttobetrag, der sich aus Nettobetrag und Umsatzsteuer zusammensetzt.

(Zahl ohne 1000er-Trennzeichen; 2 Dezimalstellen mit Komma möglich )
(Zahl zwischen 1 und 99 möglich)

In den meisten Fällen liegt der Mehrwertsteuer Satz für Lieferungen und Leistungen in Deutschland bei 19 Prozent. Es gibt aber auch Ausnahmen mit einem niedrigeren Steuersatz von nur 7 Prozent. Diese Sonderfälle sind im Umsatzsteuergesetz unter Paragraf 12 Absatz 2 geregelt. Darunter fallen beispielsweise die meisten Lebensmittel. Im Gegensatz dazu werden aber die Getränke nach dem Regelsteuersatz mit 19 Prozent besteuert. Ausnahmen bilden dabei die Milch und das Mineralwasser mit 7 Prozent.

Übrigens ist es in der ganzen EU üblich, Umsatzsteuer zu erheben. Allerdings darf jedes EU-Land seinen Steuersatz selber festlegen. Es gilt lediglich die Vorschrift, dass der Normalsatz, der für die meisten Lieferungen und Leistungen zur Anwendung kommt, nicht geringer als 15 Prozent sein darf. Zusätzlich können (höchstens zwei) ermäßigte Steuersätze festgelegt werden, die nicht niedriger als 5 Prozent ausfallen dürfen.

Den höchsten Regelsatz finden Sie in Ungarn mit satten 27 Prozent. Aber auch Dänemark, Kroatien und Schweden langen mit stolzen 25 Prozent ihren Bürgern kräftig in die Tasche. Deutschland liegt mit 19 Prozent Normalsatz gleichauf mit Rumänien und Zypern und hält sich somit im unteren Mittelfeld. Den geringsten Regelsatz finden Sie in Luxemburg mit 17 Prozent. Unterboten wird er allerdings durch eine Ausnahmeregelung auf den Kanarischen Inseln. Dort beträgt der Grundsteuersatz nur 7 Prozent.

Mehrwertsteuer berechnen

Enthaltene Mehrwertsteuer berechnen

Da der Unternehmer die zu zahlende Umsatzsteuer um die bezahlte Vorsteuer reduzieren darf, ist es natürlich ebenso interessant, den Vorsteuerbetrag aus dem Bruttobetrag herauszurechnen. Wenn Sie also von einer gezahlten Rechnung die Vorsteuer abziehen möchten, um den Nettobetrag zu erhalten, geben Sie folgendes in den Mehrwertsteuer Rechner ein:

Ins obere Kästchen schreiben Sie den Bruttobetrag, den Sie gezahlt haben. In das zweite, kleinere Kästchen füllen Sie den gültigen Mehrwertsteuersatz ohne das Prozentzeichen ein und anschließend klicken Sie auf "Mehrwertsteuer berechnen". Ohne, dass Sie selbst irgendwelche Rechenkünste vollbringen müssen, ermittelt Ihnen der Rechner nun sowohl die gezahlte Vorsteuer, wie auch den Nettobetrag.

(Zahl ohne 1000er-Trennzeichen; 2 Dezimalstellen mit Komma möglich )
(Zahl zwischen 1 und 99 möglich)

Da Steuern und Abgaben an das Finanzamt den Wert eines Produktes oder einer Leistung nicht verändern können, stellt der Nettobetrag den eigentlichen Wert des gekauften Artikels dar. Als Unternehmer, der zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, interessieren Sie sich beim Kauf von Waren natürlich in erster Linie für diesen Betrag. Sind Sie jedoch Kleinunternehmer müssen Sie, wie auch der Endverbraucher, mit dem Bruttobetrag kalkulieren.

Gerade bei elektronisch erstellten Rechnungen kommt es häufiger vor, dass lediglich der Bruttobetrag und der jeweils gültige Mehrwertsteuersatz ausgewiesen sind. Wenn Sie dann die Angebote verschiedener Verkäufer aus unterschiedlichen Ländern miteinander vergleichen möchten, sollten Sie den praktischen Mehrwertsteuer Rechner zur Hand haben. Denn mithilfe des Rechners können Sie rasch und mühelos feststellen, ob es sich bei der jeweiligen Offerte um ein wirkliches Schnäppchen handelt.

Mehrwertsteuer berechnen Formel

Haben Sie den MwSt Rechner gerade nicht bereit, können Sie Umsatzsteuer oder Vorsteuer mithilfe einer Formel natürlich auch selbst berechnen. Dabei müssen Sie stets mit den gleichen drei Werten arbeiten:

  1. dem Nettobetrag. Das ist der Betrag ohne Mehrwertsteuer. Er stellt den eigentlichen Wert des Artikels dar.
  2. dem Mehrwertsteuersatz. In Deutschland liegt aktuell der gültige Regelsatz bei 19 Prozent und der ermäßigte Steuersatz bei 7 Prozent.
  3. dem Bruttobetrag. Dabei handelt es sich um den Betrag inklusive der Mehrwertsteuer. Es ist die Summe, die der Endverbraucher bezahlen, beziehungsweise der Händler kassieren muss.

Es gilt in jedem Fall: Nettobetrag + Mehrwertsteuer = Bruttobetrag.

Je nachdem, was Sie ermitteln möchten, können Sie nun entweder die Umsatzsteuer dem Nettobetrag hinzurechnen, oder die Vorsteuer aus dem Bruttobetrag herausrechnen. Je nachdem, welcher der beiden Beträge (Brutto- oder Nettobetrag) wenden Sie die Formel auf unterschiedliche Weise an:

  1. Möglichkeit: Mehrwertsteuer vom Nettobetrag berechnen, um sie als Umsatzsteuer dazuzuzählen:
    Formel: (Nettobetrag • Mehrwertsteuersatz) / 100
    Das bedeutet, Sie multiplizieren zuerst den Nettobetrag mit dem Mehrwertsteuersatz und dividieren das Zwischenergebnis durch 100. Als Endergebnis erhalten Sie die Mehrwertsteuer.
    Beispiel: Wert des Artikels 100 Euro, Mehrwertsteuersatz 19 Prozent. Sie rechnen nach der Formel 100 • 19 = 1900 / 100 = 19
    Alternativ können Sie sich die Formel vereinfachen und Nettobetrag • 0,Mehrwertsteuersatz rechnen. Das wäre in unserem Beispiel: 100 • 0,19 = 19
    Um im Anschluss den Bruttobetrag zu ermitteln, müssen Sie nur noch die errechnete Mehrwertsteuer zum Nettobetrag addieren.
  2. Möglichkeit: Mehrwertsteuer aus dem Bruttobetrag herausrechnen, um den eigentlichen Wert eines Produktes zu ermitteln oder, um die Vorsteuer abzusetzen.
    Formel: (Bruttobetrag / (100 + Mehrwertsteuersatz)) • Mehrwertsteuersatz
    In diesem Fall addieren Sie 100 zum Mehrwertsteuersatz dazu. Dann teilen Sie den Bruttobetrag durch Ihr Zwischenergebnis und multiplizieren anschließend das zweite Ergebnis mit dem Mehrwertsteuersatz.
    Beispiel: Bruttobetrag 238, Mehrwertsteuersatz 19 Prozent. Setzen Sie nun Ihre Zahlen in die Formel ein, erhalten Sie folgende Rechnung: (238 / (100 + 19)) • 19 = (238 / 119) • 19 = 2 • 19 = 38
    Auch diesmal können Sie die Formel vereinfachen in: Bruttobetrag – (Bruttobetrag / 1,Mehrwertsteuersatz) Dann sähe das Beispiel folgendermaßen aus: 238 – (238 / 1,19) = 238 – 200 = 38
    Wenn Sie nun den eigentlichen Wert des Produktes wissen möchten, ziehen Sie die errechnete Mehrwertsteuer vom Bruttobetrag ab. Das Ergebnis ist der Nettobetrag.

Weil die Mehrwertsteuersätze in den einzelnen EU-Ländern unterschiedlich sind, ist der Mehrwertsteuer Rechner so gestaltet, dass Sie jeden beliebigen Steuersatz zwischen 1 und 99 eingeben können. Dadurch haben Sie die Möglichkeit auch für Waren aus dem europäischen Ausland den Nettobetrag zu bestimmen. Als Unternehmer können Sie also auch Angebote verschiedener Länder miteinander vergleichen. Sie können das günstigste wahrnehmen und in Ihre Kalkulation mit einbeziehen.

Durch einen so exakten Vergleich können Sie eventuell Offerten berücksichtigen, die trotz der Transportkosten günstiger sind, als Schnäppchen aus dem Inland. Mithilfe des MwSt Rechners können Sie sich also einerseits den Vorteil eines günstigeren Wareneinkaufes verschaffen. Andererseits können Sie auf diese Berechnungen hin Ihr eigenes Angebot ebenfalls preisgünstiger gestalten und erhalten somit einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Anbietern.