Bei Personengesellschaften führen in der Regel Gesellschafter die Geschäfte. Bei den nicht ins Handelsregister eingetragenen Gesellschaften (GbR und stille Gesellschaft) sind das die Gesellschafter, die auch in der Firmierung auftauchen. Sie sind dann normalerweise gleichberechtigt. Auch bei der OHG sind, sofern im Gesellschaftsvertrag keine abweichende Regelung getroffen wird, alle Gesellschafter zur Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet. Bei der KG hingegen sind lediglich die Komplementäre zur Geschäftsführung verpflichtet. Die Kommanditisten haben in der Regel (es kann im Gesellschaftsvertrag auch anders geregelt werden) kein Mitspracherecht.
Personengesellschaften haben den großen finanziellen Vorteil, dass sie durch die persönliche Haftung der Gesellschafter bei Banken und Kreditinstituten einfacher ein Darlehen erhalten, als eine Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung. Als eventuell nachteilig muss gewertet werden, dass zwischen den einzelnen Gesellschaftern stets ein großes Vertrauensverhältnis bestehen muss. Schließlich kann im Ernstfall einer der Gesellschafter für die Betriebsschulden, die ein anderer Gesellschafter verursacht hat, haftbar gemacht werden.
Durch die unterschiedlichen Formen der Personengesellschaften ist es sowohl handelstreibenden Personen, wie auch Freiberuflern möglich sich für diese Gesellschaftsform zu entscheiden. Daraus ergibt sich allerdings auch, dass es für die Personengesellschaft keine einheitliche Rechtsgrundlage gibt. Es kommt entweder das Bürgerliche Gesetzbuch, das Handelsgesetzbuch oder das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz zur Anwendung.
Was sind Personengesellschaften?
- Laut Definition besteht eine Personengesellschaft aus mindestens zwei Personen, die sich zu einem bestimmten Zweck zu einer Gesellschaft zusammenschließen. Ein Einzelunternehmen ist somit keine Personengesellschaft, da es nicht mehrere Personen umfasst, sondern lediglich von einem Unternehmer geführt wird.
- Sowohl juristische Personen, wie Kapitalgesellschaften können sich zu einer Personengesellschaft zusammenschließen, wie auch natürliche Personen. So entsteht, wenn sich die Kapitalgesellschaft Maier GmbH mit der Maier OHG zusammenschließt die Maier GmbH & Co. OHG.
- Die Personengesellschaft selbst ist zwar keine juristische Person, dennoch hat sie Rechte und Pflichten. Es gibt Personengesellschaften, wie beispielsweise die GbR oder die Stille Gesellschaft als Sonderform, die nicht ins Handelsregister eingetragen werden und in ihren Bestimmungen dem Bürgerlichen Gesetzbuch unterliegen. Andere Personengesellschaften, wie die OHG oder die KG müssen ins Handelsregister eingetragen werden und richten sich nach den Gesetzen des Handelsgesetzbuches.
- Auch die Partnerschaftsgesellschaft gehört zu den Personengesellschaften. Sie wird ins Partnerschaftsregister eingetragen und wird durch den Zusammenschluss von mindestens zwei Angehörigen Freier Berufe (Ärzte, Steuerberater, Architekten, Journalisten, etc.) geschlossen. Sie übt kein Handelsgewerbe aus. Bei dieser Personengesellschaft sind nur natürliche Personen (keine Kapitalgesellschaften) zur Gründung berechtigt.
Haftung bei Personengesellschaften
Im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften haften bei Personengesellschaften die Gesellschafter persönlich, und zwar unbeschränkt. Das heißt, auch wenn das Betriebsvermögen der Gesellschaft längst aufgebraucht ist, haftet jeder Gesellschafter mit seinem kompletten Privatvermögen. Dazu zählen sowohl die Geldmittel, wie auch Häuser, Grundstücke oder andere Sachwerte.
- Bei der OHG müssen beide Gesellschafter in gleichem Maße haften. Sollte einer der Gesellschafter nicht über die erforderlichen Mittel verfügen, um die entstandenen Verbindlichkeiten zu begleichen, kann der andere Gesellschafter in vollem Umfang dafür haftbar gemacht werden.
- Bei der KG haften lediglich die Komplementäre in vollem Umfang. Die Kommanditisten verlieren bei einem Bankrott nur ihre Hafteinlage.
- Bei der Partnerschaftsgesellschaft ist die Haftung für Schäden, die aus einer fehlerhaften Berufsausübung entstehen, auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Für andere Verbindlichkeiten, wie beispielsweise Löhne, Mieten, Beiträge etc. haften die Gesellschafter persönlich.
Weil bei Personengesellschaften immer mindestens eine Person im Hintergrund steht, die sowohl mit ihrem Geschäfts- wie auch mit ihrem Privatvermögen haftbar gemacht werden kann, ist zur Gründung kein Mindestkapital erforderlich. Während sich bei der Kapitalgesellschaft das Gesellschaftsvermögen aus dem Stammkapital (=Einlage) und den Gewinnen, beziehungsweise den Verlusten zusammensetzt, besteht das Eigenkapital der Personengesellschaft aus dem Unterschied zwischen dem Gesamtvermögen und den Gesamtschulden.
Besteuerung von Personengesellschaften
Laut Steuerrecht gilt für die Besteuerung von Personengesellschaften das Transparenzprinzip. Das bedeutet, dass die Personengesellschaft selbst nicht als einkommensteuerpflichtiges "Steuersubjekt" gewertet werden kann. Im Gegenteil, jeder Gesellschafter unterliegt der Einkommenssteuer. Der Gewinn, den die Personengesellschaft erwirtschaftet, wird auf die einzelnen Gesellschafter aufgeteilt. Die Versteuerung erfolgt dann in der Einkommenssteuererklärung der Gesellschafter als Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
Das Transparenzprinzip gilt aber nicht für die Gewerbesteuer. Die Gewerbesteuer einer Personengesellschaft wird nicht auf die einzelnen Gesellschafter verteilt, sondern als Betriebsausgabe von der Gesellschaft gezahlt. Sollte die Personengesellschaft allerdings nicht mehr in der Lage sein, diese Verbindlichkeit zu begleichen, kann, wie oben beschrieben, jeder der Gesellschafter mit seinem Privatvermögen dafür haftbar gemacht werden.
Latente Steuern entstehen aus einer Gegenüberstellung der Handelsbilanz und der Steuerbilanz. Da nur die OHG und die KG zur Erstellung einer Handelsbilanz verpflichtet sind, können auch nur bei diesen Personengesellschaften latente Steuern auflaufen. Es wird unterschieden zwischen aktiven (auf der Aktivseite der Bilanz ähnlich wie das Eigenkapital) und passiven latenten Steuern (auf der Passivseite der Bilanz, ähnlich wie Schulden).
Bei Personengesellschaften sind alle Gesellschafter Mitunternehmer. Wenn einer der Gesellschafter für die Vermietung eines Grundstücks an die Gesellschaft oder für seine Arbeit innerhalb der Gesellschaft eine Vergütung erhält, stellt das keine Betriebsausgabe dar. In der Bilanzierung handelt es sich also nicht um gewinnmindernde Aufwendungen!
Personengesellschaften Übersicht
- GbR: Firmierung: Namen der Gesellschafter + Zusatz, Beispiel: Franz Müller und Susanne Maier GbR.
Rechtsgrundlage: Bürgerliches Gesetzbuch
Haftung: jeder Gesellschafter haftet persönlich und unbeschränkt.
Einkommensbesteuerung: Gewinne werden von den einzelnen Gesellschaftern in der Einkommensteuererklärung versteuert. Weitere Infos: Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Stille Gesellschaft: Firmierung: der Name des stillen Gesellschafters taucht in der Firmierung nicht auf.
Rechtsgrundlage: Bürgerliches Gesetzbuch
Haftung: der stille Gesellschafter übernimmt keine Haftung gegenüber Gläubigern, im Gegenteil, im Fall der Insolvenz wird er selber zum Gläubiger.
Einkommensbesteuerung atypische Stille Gesellschaft: Der stille Gesellschafter ist Mitunternehmer und führt seine Einnahmen aus der Gesellschaft in der Einkommensteuererklärung als Einnahmen aus Gewerbebetrieb ab.
Einkommensbesteuerung typische Stille Gesellschaft: Unternehmer zieht Zahlungen an Stillen Gesellschafter als Betriebsausgaben ab. Stiller Gesellschafter deklariert Einnahmen aus Kapitalvermögen.
Weitere Infos: Stille Gesellschaft - Partnerschaftsgesellschaft: Firmierung: Name mindestens eines Partners + Zusatz "& Partner" oder "Partnerschaft", Beispiel: Hans Müller & Partner.
Rechtsgrundlage: Partnerschaftsgesellschaftsgesetz
Haftung: für berufliche Fehler haften das Gesellschaftsvermögen und zusätzlich nur die Partner, die mit der Bearbeitung des Auftrages betraut waren. Für alle sonstigen Verbindlichkeiten haften alle Partner persönlich und unbeschränkt.
Einkommensbesteuerung: Nicht die Partnerschaft ist einkommensteuerpflichtig, sondern jeder einzelne Partner. Er erzielt Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. - OHG: Firmierung: Name + Zusatz oder Fantasiename + Zusatz, Beispiele: Franz Müller OHG oder Kalimba OHG.
Rechtsgrundlage: Handelsgesetzbuch
Haftung: alle Gesellschafter haften uneingeschränkt mit der Geschäftseinlage und ihrem Privatvermögen.
Einkommensbesteuerung: Die Gesellschafter deklarieren ihren Anteil am Gewinn (einschließlich der Privateinnahmen, die im Laufe des Geschäftsjahres getätigt wurden) in der Einkommenssteuererklärung als Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Ist der Gesellschafter eine juristische Person, zahlt sie für ihren Gewinnanteil Körperschaftssteuer. Weitere Infos: Offene Handelsgesellschaft - KG: Firmierung: Name + Zusatz oder Fantasiename + Zusatz, Beispiele: Gerhard Schmitt KG oder Pegasus KG.
Rechtsgrundlage: Handelsgesetzbuch
Haftung: Die Komplementäre haften persönlich und unbeschränkt, die Kommanditisten haften lediglich mit ihrer Hafteinlage.
Einkommensbesteuerung: Die Gesellschafter versteuern ihren Anteil am Gewinn der KG im Zuge der Einkommensteuererklärung als Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Weitere Infos: Kommanditgesellschaft