Kleinunternehmerregelung - Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer

Hier erfahren Sie mehr über die Kleinunternehmerregelung, über die Vorteile und Nachteile für Kleinunternehmer, wie sich diese Regelung auf der Rechnung auswirkt und wann sie sinnvoll ist.

Viele Unternehmensgründer haben sich schon vor Beginn ihrer Tätigkeit mit der Kleinunternehmerregelung, die übrigens im §19 UStG geregelt wird, auseinandergesetzt. Das ist auch sinnvoll, denn die Regelung kann von Anfang an in Anspruch genommen werden. Sie erleichtert dem Kleinunternehmer die Buchführung und spart Zeit.

Weil sich diese Regelung aber nicht für jeden vorteilhaft auswirkt, sollte genau darüber nachgedacht werden und bei Unsicherheit sollte ein Steuerberater zurate gezogen werden.

Kleinunternehmerregelung

Wie im Umsatzsteuergesetz für den Betreiber des Kleingewerbes festgelegt ist, muss er, wenn er sich für die Kleinunternehmerregelung entscheidet, keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben und keine Umsatzsteuervorauszahlungen leisten. Er muss am Jahresende zwar eine Umsatzsteuererklärung ausfüllen, dabei aber lediglich die für ihn maßgeblichen Fragen zum Umsatz als Kleinunternehmer beantworten.

  • Die Kleinunternehmerregelung wird beim Finanzamt beantragt.
  • Im Gründungsjahr, wenn der Umsatz voraussichtlich 17.500 Euro nicht übersteigen wird, kann sich der Kleinunternehmer für die praktische Regelung entscheiden.
  • Allerdings darf dann im Folgejahr der Umsatz die Grenze von 50.000 Euro nicht überschreiten.
  • Beginnt der Unternehmer seine Tätigkeit nicht am Anfang des Jahres, wird sein voraussichtlicher Umsatz hochgerechnet.
  • Wer seine Wahl bezüglich der Kleinunternehmerregelung getroffen hat, ist für fünf Jahre gebunden. Es sei denn, er macht zu hohe Umsätze und darf aus umsatzsteuerrechtlichen Gründen die Regelung nicht mehr in Anspruch nehmen.

Kleinunternehmerregelung

Ein Unternehmer, der zuerst auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet, nach fünf Jahren gerne umsteigen möchte, muss mit seinem Jahresumsatz im Vorjahr unter der 17.500 Euro Grenze geblieben sein. Im laufenden Geschäftsjahr darf er voraussichtlich die 50.000 Euro Umsatzgrenze nicht überschreiten.

Kann er dies glaubhaft verdeutlichen, darf er zur Kleinunternehmerreglung wechseln. Er wird dann keine Umsatzsteuer mehr ausweisen, darf aber auch keine Vorsteuerbeträge geltend machen. Treffen seine Prognosen nicht zu und er überschreitet die 50.000 Euro Grenze doch, darf er im nächsten Jahr nicht mit der Kleinunternehmerregelung fortfahren.

Vorteile und Nachteile für Kleinunternehmer

  1. Der größte Vorteil der Kleinunternehmerregelung ist die Zeitersparnis. Es fallen die monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen weg.
  2. Außerdem hat der Kleinunternehmer, der in erster Linie an Privatkunden liefert/Leistung erbringt, einen klaren Wettbewerbsvorteil. Während der Unternehmer auf alle Lieferungen und Leistungen die abzuführende Umsatzsteuer aufschlagen muss, kann der Kleinunternehmer seine Ware oder Leistung billiger verkaufen, da das Finanzamt bei ihm keine Umsatzsteuer erhebt.
  3. Auch bei der Steuererklärung erspart sich der Kleinunternehmer Zeit und Steuerberaterkosten.

Nachteilig ist die Kleinunternehmerregelung dann, wenn der Unternehmer größere Anschaffungen tätigen muss, bei denen er, durch die Regelung nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Auch wenn der Kleinunternehmer hauptsächlich mit anderen Unternehmern Geschäfte macht, ist er im Nachteil. Erstens wird er aufgrund seiner geringen Umsätze nicht ernst genommen und zweitens bevorzugen Unternehmen normalerweise Rechnungen, die ihnen die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs geben.

Kleinunternehmerregelung auf der Rechnung

Damit für andere Unternehmer bei der Umsatzbesteuerung alle Missverständnisse ausgeschlossen sind, soll der Kleinunternehmer auf der Rechnung darauf hinweisen, dass er keine Umsatzsteuer ausweisen darf.

Außerdem darf auf der von ihm gestellten Rechnung weder ein Steuersatz in Prozent noch als Euro-Betrag ersichtlich sein. Weist er fälschlicherweise doch USt aus, so muss er an das Finanzamt die zu Unrecht erhobene Umsatzsteuer nachzahlen.

Wann ist die Kleinunternehmerregelung sinnvoll?

Wer bei seiner Gewerbeanmeldung bereits vorhersehen kann, dass er überwiegend an Privatkunden verkaufen wird und anfänglich auch keine großen Anschaffungen tätigen muss, der kann sich guten Gewissens für die Kleinunternehmerregelung entscheiden.

Er tut dies auf dem Fragebogen, der ihm vom Finanzamt zur Betriebseröffnung zugesandt wird. Um seinen Wettbewerbsvorteil auszunutzen, sollte der Kleinunternehmer den Preisvorteil an die Kunden weitergeben. Weil er keine MwSt aufschlagen muss, kann er Produkte billiger abgeben und sich dadurch einen größeren Kundenstamm schaffen.