Gewerbesteuerrechner zum Berechnen der Gewerbesteuer

Mit dem Gewerbesteuerrechner auf dieser Seite können Sie die anfallende Gewerbesteuer für jeden Hebesatz berechnen und erfahren auch, wie Sie die Berechnung selbst manuell durchführen können.

Die Gewerbesteuer ist eine wichtige Einnahmequelle der Gemeinden. Sie ist die einzige Steuer, von der der Bund keinen Anteil erhält. Weil die Gewerbesteuer von der jeweiligen Gemeinde erhoben wird, variieren die Hebesätze, nach denen sich die Steuer berechnet, je nach Sitz des Gewerbes. Die Hebesätze differieren von 200 bis 900 %.

Gewerbesteuerrechner

Um den Gewerbesteuerrechner zu nutzen, geben Sie im ersten Kästchen der Gewerbeertrag ein. Im zweiten Kästchen (Freibetrag) wählen Sie die Rechtsform, unter der das Unternehmen gegründet wurde, aus und im dritten Kästchen der Hebesatz der Gemeinde, in der das Unternehmen ansässig ist. Beim Klick auf "Gewerbesteuer berechnen" erscheint die Rechnung, die der Gewerbesteuerrechner ausgeführt hat mit dem fettgedruckten Endergebnis: der zu zahlenden Gewerbesteuer.

Auch wenn für das Erstellen des Gewerbesteuerrechners selbstverständlich gründlich recherchiert wurde, müssen steuerliche Einzelfälle unberücksichtigt bleiben. Daher kann es dazu kommen, dass der Rechner im Einzelfall von einer genauen steuerlichen Berechnung abweicht. Dieser Rechner kann also nur zur ungefähren Kalkulation dienen, er ersetzt aber nicht den Gang zum Steuerberater!

Mit dem Gewerbesteuerrechner können Sie die voraussichtliche Gewerbesteuerschuld ermitteln und so den zu zahlenden Betrag, bereits bevor der Steuerberater den Jahresabschluss erstellt, zur Seite legen. Sie sind dadurch vor unliebsamen Überraschungen weitgehend gefeit.

Gewerbesteuer berechnen

Wer seine zu zahlende Gewerbesteuer selbst berechnen möchte, kann dies auf folgende Weise bewerkstelligen:

  1. Zuerst muss der Gewinn, den der Gewerbebetrieb erwirtschaftet hat, um die Hinzurechnungen nach § 8 GewSt-Gesetz erhöht werden.
  2. Dann werden vom erhöhten Gewinn die Kürzungen nach § 9 GewStG abgezogen.
  3. Das Ergebnis ist der Gewerbeertrag, der immer auf volle 100 Euro abgerundet werden darf.
  4. Anschließend wird der Freibetrag, der je nach Unternehmensform variiert, abgezogen.
  5. Das neue Ergebnis ist der zu versteuernde Betrag.
  6. Der zu versteuernde Betrag wird mit der Gewerbesteuermesszahl, die 3,5 Prozent beträgt, multipliziert.
  7. Dieses Ergebnis heißt Gewerbesteuermessbetrag.
  8. Wenn nun noch der Gewerbesteuermessbetrag mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert wurde, ergibt sich als Endresultat
  9. die zu zahlende Gewerbesteuer.

Gewerbesteuer berechnen

Weil es nicht immer einfach ist, Gesetzestexte richtig zu interpretieren, sollte bei Unklarheiten besonders im Bereich der Hinzurechnungen und Kürzungen unbedingt ein Steuerberater aufgesucht und um Rat gefragt werden. Der Steuerberater arbeitet zwar nicht kostenlos, dennoch können mit seiner Hilfe wertvolle Einsparungen gemacht werden.

Gewerbesteuerrechner Lexikon

Dieses kleine Lexikon soll Fachbegriffe aus dem Gewerbesteuerrechner für den Laien durchschaubarer machen. Das Lexikon erhebt weder den Anspruch der Vollständigkeit noch ersetzt es die individuelle steuerliche Beratung.

  • Gewerbeertrag: Um den Gewerbeertrag zu erhalten, muss der Gewinn des Gewerbebetriebes um die in Paragraf 8 des Gewerbesteuergesetzes erläuterten Hinzurechnungen erhöht werden. Dann muss dieses Ergebnis um die in § 9 des Gewerbesteuergesetzes erklärten Kürzungen gemindert werden. Was sich nun ergibt, darf auf volle 100 Euro abgerundet werden und nennt sich Gewerbeertrag (z. B. Ergebnis: 33.489 Euro – der abgerundete Gewerbeertrag = 33.400 Euro). ↑ zum Gewerbesteuerrechner ↑
  • Gewerbesteuer Freibetrag: Der gültige Freibetrag richtet sich nach der Rechtsform des Unternehmens. Einzelunternehmen und Personengesellschaften dürfen den höchsten Freibetrag, nämlich 24.500 Euro abziehen. Juristische Personen und Vereine dürfen ihren Gewerbeertrag um einen Freibetrag von 5.000 Euro mindern und den Kapitalgesellschaften wird gar kein Freibetrag zugestanden. Im Kästchen 2 des Gewerbesteuerrechners muss jedoch lediglich die Rechtsform des Unternehmens ausgewählt werden. Den zugehörigen Freibetrag setzt der Rechner selbständig ein.↑ zum Gewerbesteuerrechner ↑
  • Gewerbesteuerhebesatz: Weil der Hebesatz von den Gemeinden erhoben wird, variiert er je nach Sitz des Gewerbebetriebes und muss daher vom Unternehmer selber eingegeben werden. Welcher Hebesatz für die jeweilige Gemeinde gilt, kann hier ermittelt werden. Oder der Unternehmer stellt eine telefonische Anfrage bei der Gemeinde, in der das Unternehmen angemeldet ist.↑ zum Gewerbesteuerrechner ↑
  • Gewerbesteuermessbetrag: Als Gewerbesteuermessbetrag wird das Ergebnis bezeichnet, das sich bei der Multiplikation des zu versteuernden Betrages mit der Gewerbesteuermesszahl (immer 3,5 %) ergibt. Wird der Gewerbesteuermessbetrag mit dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde multipliziert, so ist das Endergebnis die zu zahlende Gewerbesteuer.

Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften können gemäß § 35 EStG ihre tarifliche Einkommenssteuer um ein Mehrfaches des Steuermessbetrages vermindern. Wie hoch die Verminderung ausfällt, ist individuell unterschiedlich und sollte mithilfe eines Steuerberaters ermittelt werden.

Die Gewerbesteuer ist so veranschlagt, dass sie in erster Linie von Unternehmen mit einem höheren Gewinn gezahlt werden muss. Weil sie von der Gemeinde erhoben wird, kann sie zur Erhaltung der Infrastruktur verwendet werden und dient somit indirekt dem Unternehmen seine Lieferungen problemlos durchzuführen.