Seit 2006 haben Selbständige in Deutschland die Möglichkeit sich gegen Arbeitslosigkeit zu versichern. Was zunächst als eine freiwillige Versicherung auf Antrag startete, wurde mittlerweile zu einer Pflichtversicherung auf Antrag umgewandelt. Das heißt, seit dem Jahr 2011 können sich Unternehmer, die die Voraussetzungen für die Arbeitslosenversicherung erfüllen, pflichtversichern.
Pflichtversichern bedeutet, dass jeder, der sich dazu entschließt, seine Beiträge regelmäßig und pünktlich einbezahlen muss. Gekündigt werden kann die Pflichtversicherung auf Antrag mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist. Zunächst muss sie jedoch fünf Jahre laufen, es sei denn, die selbstständige Tätigkeit wurde aufgegeben oder erfüllt die Voraussetzungen nicht mehr.
Freiwillige Versicherung für Selbständige
Selbständige, die sich bei der Bundesagentur für Arbeit freiwillig versichern möchten, müssen ihre unternehmerische Tätigkeit mindestens 15 Stunden wöchentlich ausüben. Außerdem müssen sie den Antrag zur freiwilligen Pflichtversicherung innerhalb der ersten drei Monate ihrer Selbständigkeit stellen. Der richtige Ansprechpartner für den Antrag ist die Bundesagentur für Arbeit am jeweiligen Wohnort.
Übrigens können sich nicht nur Unternehmer für die freiwillige Arbeitslosenversicherung entschließen, sondern auch Pflegepersonen, die ihre Angehörigen pflegen (mindestens 14 Wochenstunden) und Arbeitnehmer, die außerhalb der EU ihre Beschäftigung haben.
Voraussetzungen und Beiträge
- Die wichtigste Voraussetzung um die Arbeitslosenversicherung für Selbständige abschließen zu dürfen ist, dass der Selbstständige in den letzten beiden Jahren vor seiner Antragstellung mindestens 12 Monate pflichtversichert war. Sollte das nicht der Fall gewesen sein, kann er bezogenes Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe heranziehen.
- Als zweite Voraussetzung muss die wöchentliche Arbeitszeit mindestens 15 Stunden betragen.
Die Beiträge, die im Jahr 2006 mit knappen 40 Euro monatlich in Westdeutschland und circa 34 Euro monatlich in Ostdeutschland noch recht günstig waren, haben sich mittlerweile verdoppelt. Das heißt, die Arbeitslosenversicherung für Selbstständige kostet heute in Westdeutschland ungefähr 80 Euro im Monat und in Ostdeutschland etwa 68 Euro monatlich.
Es ist zwar nicht mit weiteren drastischen Erhöhungen zu rechnen, aber 80 Euro im Monat sind auch kein Pappenstiel. Zumal jeder Versicherte mindestens 12 Monate in die Arbeitslosenversicherung für Selbständige eingezahlt haben muss, bevor er sie in Anspruch nehmen kann. Wer allerdings vor Eintritt in die Selbstständigkeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, kann sich diese Beiträge zur Arbeitslosenversicherung anrechnen lassen.
Leistungen der Arbeitslosenversicherung
Die Leistungen richten sich nach der beruflichen Qualifikation des Versicherten, nach der Steuerklasse und nach seinem Alter. Außerdem macht es einen Unterschied ob er im Osten Deutschlands oder im Westen ansässig ist.
Die Qualifikation, nach der bei der Arbeitslosenversicherung für Selbständige eingeteilt wird, ist in vier Gruppen gestaffelt:
- Q-Gruppe 1 betrifft die Selbstständigen mit der höchsten beruflichen Qualifikation, nämlich einem Hoch- oder Fachhochschulabschluss.
- In der Q-Gruppe 2 sind Unternehmer mit einem Meistertitel oder einem Fachschulabschluss zusammengefasst.
- Alle Versicherten, die einen Ausbildungsberuf erlernt haben, werden nach Q-Gruppe 3 ausgezahlt.
- Die geringsten Leistungen erhält die Q-Gruppe 4, Versicherte, die ohne Berufsausbildung sind.
Ein Selbständiger der Q-Gruppe 1 kann je nach Steuerklasse im Westen Deutschlands monatlich zwischen 1.141 Euro und 1.442 Euro gezahlt bekommen. Wer ohne Berufsausbildung versichert ist, bekommt im Westen höchstens 810 Euro monatlich gezahlt. Selbstständige, die jünger als 50 Jahre sind, werden maximal für 1 Jahr Arbeitslosengeld I erhalten, wer älter als 58 Jahre ist, kann diese Leistung höchstens 24 Monate in Anspruch nehmen.
Für alle, die sich genauer informieren möchten, steht von der Bundesarbeitsagentur eine ausführliche PDF-Datei zur Verfügung.
Ist die Arbeitslosenversicherung sinnvoll?
Ob die Arbeitslosenversicherung für Selbständige Sinn macht, ist natürlich immer eine ganz private und persönliche Frage. Bei 80 Euro monatlich muss die Kosten-Nutzen-Frage sehr genau abgewägt werden.
Es darf dabei nicht vergessen werden, dass der Leistungssatz von durchschnittlich 1000 Euro monatlich nur ein Jahr lang gezahlt wird. Allerdings hat ein arbeitsloser Selbständiger innerhalb eines Jahres eventuell eine Anstellung gefunden und wäre durch die monatliche Geldleistung der Bundesanstalt für Arbeit die ersten 12 Monate so gut abgesichert, dass er sich in Ruhe auf die Jobsuche konzentrieren kann.