Stille Gesellschaft - Gründung, Haftung, atypisch etc.

Erfahren Sie hier den Unterschied zwischen einer typischen und einer atypischen Stillen Gesellschaft, lernen Sie ihre Vor- und Nachteile kennen und erfahren mehr über Gründung, Haftung, Firmenname und Steuern.

Die Stille Gesellschaft ist eine Personengesellschaft. Allerdings handelt es sich bei dieser Gesellschaftsform nicht um eine Handelsgesellschaft, sondern um eine Gesellschaft im Innenverhältnis, also um eine Innengesellschaft. Sie darf nicht mit der Doppelgesellschaft verwechselt werden.

Wie sich aus der Bezeichnung Innengesellschaft unschwer erkennen lässt, ist die Stille Gesellschaft nach außen hin nicht erkennbar und muss auch nicht offengelegt werden. Nur die stille Beteiligung an einer Aktiengesellschaft muss öffentlich gemacht werden.

Der stille Gesellschafter kann eine natürliche oder eine juristische Person sein, die sich mit einer Vermögenseinlage am Unternehmen beteiligt. Der geschäftsführende Gesellschafter muss immer ein Kaufmann sein. Das heißt, mit einer freiberuflichen Tätigkeit können Sie sich keinen stillen Gesellschafter suchen und keine Stille Gesellschaft gründen.

Im Gegensatz zum partiarischen Darlehen, das aus reinem Eigeninteresse bewilligt wird, verbindet sich der stille Gesellschafter durch seine Einlage mit dem Gewerbetreibenden zum Betrieb des Handelsgewerbes. Die Einlage des stillen Teilhabers erfolgt als Geldwert, kann aber auch in Form einer Dienstleistung erbracht werden.

Es gibt sowohl die typische, wie auch die atypische Stille Gesellschaft.

Stille Gesellschaft: typisch und atypisch

Stille Gesellschaft typisch:

Laut Definition ist bei der typischen stillen Beteiligung der stille Teilhaber am Gewinn beteiligt, eine Verlustbeteiligung ist ausgeschlossen, wenn sie nicht vertraglich vereinbart wurde. Dann haftet der stille Gesellschafter normalerweise nur bis zur Höhe seiner Einlage. Bei vertraglicher Vereinbarung kann aber auch ein negatives Einlagekonto entstehen, wenn der Verlust die Einlage des stillen Teilhabers überschreitet. Das negative Einlagekonto muss mit zukünftigen Gewinnen wieder ausgeglichen werden. Sobald die Einlage wieder vollständig ist, können die Gewinne ausgezahlt werden.

Der typische stille Gesellschafter hat in der Gesellschaft kein Mitsparcherecht. Er übt lediglich das Kontrollrecht eines Kommanditisten aus. Das heißt, er darf sich über die Situation der Gesellschaft informieren und darf den Jahresabschluss einsehen und mithilfe der Buchhaltungsunterlagen prüfen.

Muss der geschäftsführende Gesellschafter Insolvenz anmelden, wird der stille Teilhaber zum Gläubiger.

Stille Gesellschaft atypisch:

Im Gegensatz zur typischen Stillen Gesellschaft ist bei der atypischen Stillen Beteiligung der stille Gesellschafter nicht nur am Gewinn und Verlust beteiligt, sondern auch am Geschäftsvermögen und den stillen Reserven. Er kann als Mitunternehmer angesehen werden und hat häufig nicht nur Kontrollrecht, sondern auch Mitspracherecht im Unternehmen.

Auch wenn der stille Gesellschafter nicht am Verlust und am Geschäftsvermögen beteiligt ist, aber ein hohes Mitsprache- und Entscheidungsrecht im Unternehmen hat, kann von einer atypischen Stillen Gesellschaft ausgegangen werden.

Die atypische Stille Gesellschaft ist steuerlich nicht mit der typischen Stillen Gesellschaft gleichgestellt.

Stille Gesellschaft

Stille Gesellschaft: Vor- und Nachteile

Vorteile:

  • Die Stille Gesellschaft wird nicht ins Handelsregister eingetragen.
  • Da eine Stille Gesellschaft nur im Innenverhältnis besteht, ist sie für die Öffentlichkeit nicht einsehbar. Es handelt sich um eine sehr diskrete Beteiligung.
  • Mithilfe der Stillen Gesellschaft kann das Eigenkapital auf schnelle Weise ohne Zinszahlung aufgestockt werden.
  • Bei der typischen Stillen Gesellschaft mindert die Gewinnausschüttung auf die Einlage des stillen Teilhabers als Betriebsausgabe den zu versteuernden Gewinn.
  • Da es für die stille Gesellschaft wenig bindende Gesetzesvorschriften gibt, kann der Gesellschaftervertrag relativ frei gestaltet werden.

Nachteile:

  1. Werden dem Teilhaber einer atypischen Stillen Gesellschaft zu viele Rechte eingeräumt, macht sich der Unternehmer sehr stark vom Geldgeber abhängig.
  2. Der stille Gesellschafter tritt in der Öffentlichkeit nicht als Teilhaber auf.
  3. Wenn der Unternehmer Insolvenz anmelden muss, läuft der stille Gesellschafter Gefahr, seine Einlage ersatzlos zu verlieren.

Stille Gesellschaft: Gründung

Eine stille Gesellschaft tritt mit der Einlage (Geldwert, Sachwert oder Dienstleistung) des stillen Teilhabers in Kraft. Sie muss nicht schriftlich festgehalten werden, sondern kann formlos erfolgen. Dennoch ist es sowohl für den Geldgeber (stiller Gesellschafter), wie auch für den geschäftsführenden Unternehmer sinnvoll, wenn die Vereinbarungen schriftlich in Form eines Gesellschaftsvertrages fixiert werden.

Im Gesellschaftsvertrag der Stillen Gesellschaft wird festgelegt, ob es sich um eine typische oder um eine atypische Stille Gesellschaft handelt. Es wird vereinbart, in welcher Höhe der stille Teilhaber am Gewinn zu beteiligen ist und ob er am Verlust ebenfalls teilhaben soll. Außerdem wird fixiert, ob dem stillen Gesellschafter neben dem Kontrollrecht weitere Rechte innerhalb des Unternehmens zugestanden werden.

Leistet der stille Teilhaber eine Vermögenseinlage, geht diese in das Geschäftsvermögen des Unternehmers über. Im Gegenzug dazu wird dem stillen Gesellschafter eine Gewinnbeteiligung zugesprochen. Erwirtschaftet das Unternehmen Verlust, erhält der stille Teilhaber keine Gewinnbeteiligung und keine Zinsen. In diesem Fall muss er seine Einlage wie ein zinsloses Darlehen ansehen.

In der Regel wird die stille Gesellschaft für einen bestimmten Zeitraum (zum Beispiel für fünf Jahre) gegründet, nach dessen Ablauf dem stillen Teilhaber seine Einlage zurückzuzahlen ist.

Stille Gesellschaft: Haftung

Weil die Stille Gesellschaft eine Innengesellschaft ist und nach außen unsichtbar bleibt, übernimmt der typische stille Teilhaber keine Verpflichtung gegenüber Gläubigern. Er wird für die Verbindlichkeiten des Unternehmens gegenüber Dritten nur mit seiner Einlage haftbar gemacht.

Muss der geschäftsführende Gesellschafter Insolvenz anmelden, wird der stille Gesellschafter selber zum Gläubiger. Im schlechtesten Fall verliert er dann seine Einlage.

Firmenname und Steuern

Weil die Stille Gesellschaft nach außen nicht angezeigt werden muss, taucht sie auch im Firmennamen nicht auf. Beispiel: Wenn sich der Einzelunternehmer Franz Müller mit dem Unternehmen Franz Müller, Bäckerei einen stillen Teilhaber sucht, heißt seine Firma auch nach Gründung der stillen Gesellschaft noch immer Franz Müller, Bäckerei. Das gilt auch für juristische Personen, die eine stille Gesellschaft gründen. Die KFZ-Verwertungs GmbH darf auch nach dem Eintritt eines stillen Teilhabers noch immer als KFZ-Verwertungs GmbH firmieren.

Steuerrechtlich wird zwischen der typischen und der atypischen Stillen Gesellschaft unterschieden:

  1. Bei der typischen stillen Gesellschaft zieht der Unternehmer die Zahlungen an den stillen Teilhaber als Betriebsausgaben ab. Die Einlage bilanziert er unter sonstige Verbindlichkeiten. Der stille Gesellschafter muss die Gewinnbeteiligung bei seiner Einkommenssteuererklärung als Einkünfte aus Kapitalvermögen deklarieren und versteuern. Sofern er am Verlust beteiligt ist, kann er diesen nicht als Werbungskosten abziehen.
  2. Bei der atypischen stillen Gesellschaft gilt der stille Teilhaber als Mitgesellschafter. Daher führt er seinen Gewinnanteil aus der stillen Gesellschaft bei der Einkommenssteuererklärung als Einkünfte aus Gewerbebetrieb auf.
  3. Weder die typische noch die atypische Stille Gesellschaft sind umsatzsteuerpflichtig.