Umsatzsteuervoranmeldung - Fristen, Elster etc.

Hier erfahren Sie Wissenswertes über die Umsatzsteuervoranmeldung, über die Fristen bei der monatlichen und vierteljährlichen Voranmeldung der Umsatzsteuer sowie über Elster und weitere wissenswerte Tipps und Infos.

Damit der Staat nicht ein ganzes Jahr auf die ihm zustehenden Steuereinnahmen aus Lieferungen und Leistungen warten muss, wurden die Umsatzsteuervoranmeldungen eingeführt. Statt am Ende des Jahres die gesamte Mehrwertsteuer, die in Form der Umsatzsteuer auf die erbrachten Lieferungen/Leistungen eines Unternehmens aufgeschlagen wurde, an das Finanzamt abzuführen, wird monatlich oder vierteljährlich vorabgerechnet.

Am Ende des Jahres ist dann lediglich eine Berichtigung in Form der Umsatzsteuerjahreserklärung notwendig.

monatlich, vierteljährlich, jährlich

Normalerweise muss jeder Unternehmer, der umsatzsteuerpflichtig ist, eine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt einreichen und die darin errechnete Umsatzsteuer abführen.

Bei Unternehmen, die einen geringen Jahresumsatz aufweisen, erklärt sich das Finanzamt bereit auf die monatlichen Voranmeldungen zu verzichten und ist mit vierteljährlichen oder jährlichen Erklärungen einverstanden. Die Entscheidung hierüber liegt jedoch bei der Finanzbehörde.

Umsatzsteuervoranmeldung Fristen

Wer seine Umsatzsteuervoranmeldung monatlich abgeben muss, der muss die Erklärung spätestens am Zehnten des Folgemonats elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Das bedeutet, die Umsatzsteuervoranmeldung für den Januar muss am 10. Februar beim Finanzamt eingehen, die Voranmeldung für Februar am 10. März, die USt-Voranmeldung für März am 10. April und so weiter.

Diese Termine betreffen aber nicht nur den Eingang der Steueranmeldung, sondern auch die Zahlung. Lässt der Unternehmer einen Termin verstreichen, so ist das Finanzamt berechtigt, Säumniszuschläge zu erheben.

Wenn der Unternehmer zur vierteljährlichen Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet ist, muss er folgende Fristen einhalten:

  • 1. Quartal am 10. April
  • 2. Quartal am 10. Juli
  • 3. Quartal am 10. Oktober
  • 4. Quartal am 10. Januar

Umsatzsteuervoranmeldung

Um sich einen Monat länger Zeit zu verschaffen und mit dem Geld einen Monat länger wirtschaften zu können, hat der Unternehmer die Möglichkeit der Dauerfristverlängerung. Wer zur vierteljährlichen Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet ist, gibt den Antrag für den Beginn des Geschäftsjahres bis spätestens 10. April beim zuständigen Finanzamt ab.

Eine Sondervorauszahlung ist nicht notwendig. Er hat dann jeweils einen Monat länger Zeit um seine vierteljährliche USt anzumelden. Seine Fristen wären dann der 10. Mai, der 10. August, der 10. November und der 10. Februar.

Wer seine USt-Voranmeldung monatlich einreichen muss, kann mithilfe der Dauerfristverlängerung die Abgabe ebenfalls um einen Monat verzögern. Statt am 10. Februar wird seine erste USt-VA für das laufende Geschäftsjahr am 10. März fällig, die zweite am 10. April, die dritte am 10. Mai und so weiter.

Um die Dauerfristverlängerung in Anspruch nehmen zu können, muss der Unternehmer jedoch eine Sondervorauszahlung von einem Elftel der abgeführten Umsatzsteuer des Vorjahres leisten. Diese Sondervorauszahlung kann er in der Dezember-Voranmeldung wieder geltend machen, von der zu entrichtenden Umsatzsteuerzahlung abziehen.

Umsatzsteuervoranmeldung mit Elster

Das Computerprogramm Elster, das von den Finanzbehörden herausgegeben und verwendet wird, erleichtert jedem Steuerpflichtigen die Abgabe seiner Steuererklärungen. Es hält Formulare zur Abgabe der Einkommensteuererklärung ebenso bereit wie das monatliche/vierteljährliche Formular für die Umsatzsteuervoranmeldung.

Der Umgang mit Elster ist nicht schwer. Der Unternehmer muss für die Umsatzsteuervoranmeldung lediglich seine Unternehmerdaten korrekt in das Formular einfüllen und seine Umsätze in die entsprechenden Felder eintragen. Die zu entrichtende Umsatzsteuer errechnet Elster von alleine. Damit auch der Vorsteuerabzug geltend gemacht werden kann, wird die gezahlte Vorsteuer ebenfalls in das hierfür vorgesehene Feld eingegeben.

Wissenswertes und Tipps

  1. Wer gleich zu Beginn seiner Geschäftstätigkeit den Antrag auf Dauerfristverlängerung stellt, spart sich die Sondervorauszahlung von einem Elftel des Vorjahres (da es im Vorjahr das Unternehmen noch nicht gab). Die Dauerfristverlängerung wird dann mit einer Sondervorauszahlung von 0 Euro eingereicht.
  2. Wer einen Termin verpasst hat, sollte schnellstmöglich die fällige USt-Voranmeldung einreichen und auch das Bezahlen nicht vergessen.
  3. Ist nicht genug Geld auf dem Konto vorhanden, kann das Finanzamt um Stundung gebeten werden. Wichtig ist bei Zahlungen stets genau anzugeben was bezahlt werden soll. Ist der Etat zu gering um alle Schulden an das Finanzamt auf einmal zu begleichen, so ist es sinnvoll zuerst die Steuerschuld zu zahlen und zum Schluss die angefallenen Säumniszuschläge und Mahngebühren.