Rechtsformen von Unternehmen im Überblick

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zu den Rechtsformen von Unternehmen im Überblick. Aufgeteilt in Einzelunternehmen, Personengesellschaften sowie Kapitalgesellschaften.

Wer sich zum Schritt in die Selbstständigkeit entschlossen hat, muss zunächst einige wichtige Entscheidungen treffen. Er muss sich überlegen, ob er sein neues Unternehmen alleine aufziehen möchte, oder ob er sich auf die Unterstützung eines oder mehrerer Partner verlassen will.

In Deutschland gibt es unterschiedliche Formen ein Unternehmen zu gründen, die dem Selbstständigen hinsichtlich der Zusammenarbeit, der Haftung oder auch der Gewinn-/Verlustteilung verschiedene Möglichkeiten offenlassen. Für jede Unternehmensform werden unterschiedliche Voraussetzungen verlangt und es ergeben sich verschiedene Konsequenzen.

Rechtsformen von Unternehmen

Bei den zur Verfügung stehenden Rechtsformen von Unternehmen muss zunächst unterschieden werden, ob es nur eine Person ist, die das Unternehmen gründen möchte, oder ob es sich um mehrere Personen handelt, die sich gemeinsam selbständig machen wollen. Wenn nur eine Person Unternehmensgründer ist, so besteht die Möglichkeit ein Einzelunternehmen zu gründen oder eine GmbH oder eine UG.

Der Einzelunternehmer haftet als natürliche Person mit seinem gesamten Vermögen für das Einzelunternehmen. Das bedeutet, wenn er unternehmerische Schulden nicht begleichen kann, muss er privates Hab und Gut verkaufen, um die betrieblichen Schulden zu tilgen. Geht der Einzelunternehmer betrieblich pleite, ist er meist auch privat ruiniert.

Je nach seiner Geschäftstätigkeit ist der Einzelunternehmer verpflichtet, sich ins Handelsregister eintragen zu lassen, oder er lässt sich freiwillig registrieren. Nach der Eintragung unterliegt er den Bestimmungen des HGB (§1 bis 104). Er firmiert dann mit dem Zusatz eingetragener Kaufmann (e.K.) und unterliegt der Buchführungspflicht.

Fällt die Wahl des Unternehmers bei den Rechtsformen auf eine Kapitalgesellschaft (GmbH oder UG), haftet er nicht mit seinem Privatvermögen. Als juristische Person wird für betriebliche Schulden nur die Gesellschaft mit ihrer Einlage zur Verantwortung gezogen.

Rechtsformen von Unternehmen

Personengesellschaften

Zur Gründung einer Personengesellschaft sind immer mindestens zwei Geschäftspartner notwendig, die sich zusammentun, um gemeinschaftlich einen Zweck zu verfolgen. Weitere Infos: Personengesellschaften

  • Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)
    Die einfachste Gesellschaftsform ist die GbR, die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts. Sie entspricht im Wesentlichen bezüglich der Haftung einem Einzelunternehmen. Das heißt, die Gesellschafter haften gemeinsam für alle entstehenden Schulden mit ihrem gesamten Vermögen. Für die GbR ist immer ein großes Vertrauen der Gesellschafter untereinander vonnöten. Wenn der Jahresumsatz der GbR 500.000 Euro übersteigt, oder der Jahresgewinn über 30.000 Euro liegt, wird sie in eine OHG umgewandelt.
  • Offene Handelsgesellschaft (OHG)
    Die OHG wird ins Handelsregister eingetragen. Die Offene Handelsgesellschaft unterliegt nicht mehr den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches, sondern muss sich nach dem Handelsgesetzbuch richten. Die Haftung der einzelnen Gesellschafter auch mit dem Privatvermögen bleibt jedoch erhalten.
  • Stille Gesellschaft
    Eine weitere Rechtsform der Personengesellschaft ist die Stille Gesellschaft. Bei der stillen Gesellschaft gibt es mindestens einen Gesellschafter, der mit seinem gesamten Vermögen (auch Privatvermögen) haftet und es gibt mindestens einen stillen Teilhaber, der nur mit seiner Einlage haftbar ist. Er wird als stiller Gesellschafter bezeichnet, weil er nur das Recht hat, einen Jahresabschluss zu fordern oder zu verlangen, dass Rechenschaft über Geschäftsbeschlüsse abgelegt wird. Mitbestimmungsrecht hat der stille Teilhaber nicht.
  • Kommanditgesellschaft (KG)
    Die Kommanditgesellschaft ist die ins Handelsregister eingetragene stille Gesellschaft. Das heißt, auch bei dieser Rechtsform gibt es einen oder mehrere Gesellschafter, die mit ihrem gesamten Vermögen haften und es gibt Gesellschafter, die nur mit einem bestimmten Geldbetrag zur Verantwortung gezogen werden können. Dieser Betrag wird ins Handelsregister eingetragen uns ist somit genau festgelegt. Der Unterschied zur stillen Gesellschaft ist: Bei der stillen Gesellschaft gilt das Bürgerliche Gesetzbuch als Rechtsgrundlage, für die KG das Handelsgesetzbuch.

Kapitalgesellschaften

Bei den wichtigsten Rechtsformen von Unternehmen im Bereich der Kapitalgesellschaften unterscheiden wir die GmbH, die UG als Sonderform der GmbH sowie die Aktiengesellschaft:

  1. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
    Um eine GmbH gründen zu dürfen, ist ein Mindestkapital von 25.000 Euro erforderlich. Es muss mindestens zur Hälfte in Geldwerten bestehen, der Rest kann sich aus Anlagegütern zusammensetzen. Die GmbH ist eine juristische Gesellschaft und haftet nur mit dem Vermögen der Gesellschafter. Sie kann von einem oder mehreren Gesellschaftern gegründet werden. Es muss immer eine Bilanz als Jahresabschluss beim Finanzamt eingereicht werden. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird ins Handelsregister eingetragen und bedarf eines notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrages.
  2. Unternehmergesellschaft (UG)
    Eine neue Rechtsform ist die Unternehmergesellschaft. Sie ist, wie die GmbH eine juristische Person, die ins Handelsregister eingetragen wird. Jedoch beträgt ihr Mindest-Stammkapital nur einen Euro. Das Stammkapital muss vollständig bar eingezahlt werden und erhöht sich jährlich um 25 Prozent des Jahresüberschusses.
  3. Aktiengesellschaft (AG)
    Die Aktiengesellschaft ist ebenfalls ins Handelsregister eingetragen. Diese Rechtsform wird meist von großen Unternehmen gewählt, die sich mit ihrer Geschäftsidee etabliert haben. Das Grundkapital beträgt 50.000 Euro. Die Aktiengesellschaft ist strengen Vorschriften unterworfen, die im Aktiengesetz geregelt sind.

Nach deutschem Gesetz können sich mehrere unterschiedliche Gesellschaften zusammenschließen und neue, verknüpfte Gesellschaftsformen bilden. So gibt es zum Beispiel die KGaA (die Kommanditgesellschaft auf Aktien), die zu den Kapitalgesellschaften zählt. Es handelt sich um eine AG, die statt eines Vorstandes persönlich haftende Gesellschafter aufweist.

Im Gegensatz hierzu ist die GmbH & Co. KG eine Personengesellschaft. Bei dieser Form der Kommanditgesellschaft ist der persönlich haftende Gesellschafter keine natürliche Person, sondern eine juristische Person, nämlich die GmbH. Weitere Infos: GmbH und Co KG