Seit November 2008 kann statt der Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro erfordert, auch eine UG (Unternehmergesellschaft) gegründet werden. Die UG ist ebenfalls haftungsbeschränkt. Zu ihrer Gründung ist nur eine Stammeinlage von mindestens einem Euro notwendig.
Besonders für Existenzgründer ohne ausreichendes Grundkapital, die eine Gesellschaft mit Haftungsbeschränkung benötigen, ist die UG sinnvoll.
Vorteile der Unternehmergesellschaft
Die Gesellschafter der UG haften für eventuelle Schulden der Gesellschaft nicht mit ihrem Privatvermögen. Die Unternehmergesellschaft wird lediglich bis zur Höhe ihres Stammkapitals haftbar gemacht, das bei der Gründung in vollem Umfang bar eingezahlt werden muss und sich durch Rücklagen jährlich erhöhen sollte.
Im Gegensatz zur GmbH ist für die Gründung der UG nur ein Stammkapital von einem Euro notwendig.
Die Unternehmergesellschaft muss nicht mit den vollständigen Namen der Gesellschafter firmieren, sondern darf einen Fantasienamen führen. Allerdings muss der Namenszusatz stets vollständig und unabgekürzt beigefügt werden. (Zum Beispiel: Schatzkiste UG (haftungsbeschränkt) oder Selbstständigenhilfe Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt))
Unternehmergesellschaft: Gründung
Ebenso wie für die Gründung der GmbH ist auch zum Gründen einer Unternehmergesellschaft ein Gesellschaftsvertrag notwendig. Der Gesellschaftsvertrag muss folgende Punkte beinhalten:
- Der Firmenname muss festgelegt sein und den Zusatz Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder UG (haftungsbeschränkt) tragen.
- Der Sitz der Gesellschaft muss angegeben werden.
- Der Gegenstand der UG muss deklariert sein (zum Beispiel: Bäckerei)
- Der Betrag des Stammkapitals wird aufgeführt (mindestens ein Euro, höchstens 25.000 Euro, danach wird üblicherweise eine GmbH gegründet)
- Die Zusammensetzung des Stammkapitals muss ebenfalls im Gesellschaftsvertrag eingetragen sein. Das heißt, es ist beschrieben, wer wie viel Geld einbringt.
- Jeder Gründungsgesellschafter muss mit seinem vollen Namen aufgelistet sein.
Außer dem Gesellschaftsvertrag ist für die Gründung der UG das Stammkapital erforderlich. Dies beträgt mindestens einen Euro. Ebenso wie die GmbH kann auch die UG von nur einem Gesellschafter gegründet werden. Bei der Unternehmergesellschaft handelt es sich um eine juristische Person.
Unternehmergesellschaft: Haftung
Als haftungsbeschränkte Gesellschaft kommt die zahlungsunfähige UG nur bis zur Höhe des vorhandenen Stammkapitals für ihre Schulden auf. Das heißt, die einzelnen Gesellschafter haften nicht mit ihrem Privatvermögen.
Allerdings gilt diese Regelung nur dann, wenn die Zahlungsunfähigkeit nicht auf Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Dabei ist unter anderem zu beachten, dass im Gegensatz zur GmbH die UG sofort eine Gesellschafterversammlung einberufen muss, sobald die erste Rechnung nicht fristgerecht bezahlt werden kann.
Das Stammkapital der Unternehmergesellschaft setzt sich zusammen aus den Stammeinlagen der einzelnen Gesellschafter und den Rücklagen von 25 Prozent, die jährlich gebildet werden müssen, bis das Stammkapital 25.000 Euro beträgt.
Firmenname und Steuern
Wie bereits erwähnt darf der Firmenname der UG ein Fantasiename sein. Wichtig ist jedoch, dass der Zusatz, der die Gesellschaftsform erkennbar macht, immer dazugeschrieben wird. Der Zusatz kann entweder lauten Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder UG (haftungsbeschränkt). Der Namenszusatz darf weder verkürzt oder abgekürzt werden, noch dürfen die Klammern entfallen.
- Die UG ist als juristische Person zur Abgabe der Körperschaftsteuer verpflichtet. Die zu zahlende Körperschaftssteuer richtet sich nach dem erwirtschafteten Gewinn der Gesellschaft.
- Um den Gewinn zu ermitteln, ist die Unternehmergesellschaft zur ordentlichen Buchführung verpflichtet und sie muss am Jahresende eine Bilanz nach den Paragrafen 325 und 326 des HGB veröffentlichen.
- Jeder Gesellschafter muss den ihm zufallenden Gewinnanteil im Zuge der Einkommensteuer versteuern. Der Geschäftsführer, der als Angestellter ein Gehalt bezieht, versteuert dies wie jeder andere Angestellte ebenfalls bei der Einkommensteuer am Jahresende.
- Die UG ist außerdem zur Abgabe der Umsatzsteuererklärung und der Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt verpflichtet.
- Die Gewerbesteuer, die sich nach dem Gewinn der Gesellschaft und dem Hebesatz der Gemeinde richtet, in der die Unternehmergesellschaft ihren Sitz hat, wird an das Gewerbeamt abgeführt.