Vorsteuer Umsatzsteuer - Unterschied und Infos

Hier erfahren Sie mehr über den Unterschied zwischen Vorsteuer, Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer und Sie erfahren Wissenswertes über die Umsatzsteuerbefreiung.

Nach der Einkommenssteuer/Lohnsteuer ist die Mehrwertsteuer die zweitgrößte Steuereinnahmequelle des Staates. Sie wird auf Lieferungen und Leistungen erhoben, es sei denn, sie sind von der Besteuerung befreit.

Es gibt den regulären Mehrwertsteuersatz, der in Deutschland seit 2007 19 Prozent beträgt und den ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent. Ob eine Lieferung oder Leistung nach dem ermäßigten Steuersatz besteuert wird, ist im Mehrwertsteuergesetz festgelegt.

Jeder, der sich in Deutschland im Geschäft etwas kauft, muss Mehrwertsteuer bezahlen. Dies geschieht automatisch, denn die Steuer ist normalerweise im ausgezeichneten Preis bereits einberechnet. Ob der Käufer die gezahlte Mehrwertsteuer wieder zurückbekommt, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab.

Vorsteuer

Der Unterschied Vorsteuer Umsatzsteuer ist gar nicht groß, denn es handelt sich in beiden Fällen um dieselbe Steuer, nämlich die Mehrwertsteuer.

Als Vorsteuer wird die Mehrwertsteuer bezeichnet, die der Unternehmer im Zuge einer in Anspruch genommenen Leistung oder einer erhaltenen Lieferung gezahlt hat. Der Unternehmer, der seinen Kunden ebenfalls Mehrwertsteuer berechnet, die er in Form der Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen muss, darf die Vorsteuer von der zu entrichtenden Umsatzsteuer abziehen.

Zum Abzug der Vorsteuer müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Es muss sich um eine abzugsfähige Betriebsausgabe handeln.
  • Die Lieferung/Leistung muss bereits erbracht oder bezahlt sein.
  • Der Unternehmer muss im Besitz einer ordnungsgemäß ausgestellten Rechnung sein (gemäß § 14 c UStG).
  • Falls die Echtheit und die Lesbarkeit garantiert sind, wird auch eine elektronisch erstellte Rechnung anerkannt.
  • Es darf keine Abzugsbeschränkung vorliegen.

Vorsteuer Umsatzsteuer

Mehrwertsteuer

Im deutschen Sprachgebrauch werden die Begriffe Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer häufig als Synonyme gebraucht, obwohl die Mehrwertsteuer eigentlich als Oberbegriff bezeichnet werden kann. Bei der Vorsteuer/Umsatzsteuer handelt es sich jeweils um Mehrwertsteuer, die entweder gezahlt wurde (Vorsteuer) oder in Rechnung gestellt wird (Umsatzsteuer).

Die Mehrwertsteuer wird nur vom Endverbraucher getragen, da der Händler die für ihn anfallende Mehrwertsteuer jeweils als Vorsteuer im Zuge des Vorsteuerabzugs vom Finanzamt zurückerstattet bekommt. Der Endverbraucher trägt schließlich die gesamte Zahllast der Mehrwertsteuer.

Umsatzsteuer

Der Vorsteuer Umsatzsteuer Unterschied wird darin deutlich, dass der Unternehmer die Vorsteuer beim Finanzamt abziehen darf, während er die Umsatzsteuer entrichten muss.

Die Mehrwertsteuer, die der Unternehmer auf seine Lieferungen beziehungsweise Leistungen aufschlägt (aufschlagen muss), muss er an das Finanzamt in voller Höhe abführen. Dies geschieht entweder bei der monatlichen (vierteljährlichen) Umsatzsteuervoranmeldung oder in Berichtigung bei der Umsatzsteuererklärung im Jahresabschluss.

  • Welchen Mehrwertsteuersatz der Unternehmer anwenden muss, hängt von der Art seiner Lieferung oder Leistung ab.
  • Sollte der Unternehmer aus Versehen einen zu hohen Mehrwertsteuersatz ausgewiesen haben, muss er die ausgewiesene Umsatzsteuer dennoch vollständig an das Finanzamt abführen.
  • Damit derartige Irrtümer nicht vorkommen, sollte sich jeder Unternehmer nicht nur im Rechnungswesen auskennen, sondern auch in den Steuergesetzen ein wenig firm sein.
  • Wer sich das nicht zutraut, ist bei einem Steuerberater oder einem Buchhaltungsbüro gut aufgehoben.

Umsatzsteuerbefreiung

Wer seine Waren ins europäische Ausland liefert ist von der Umsatzbesteuerung im Inland befreit. Voraussetzung hierfür ist jedoch der Besitz einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und dass die Lieferung im Ausland an ein Unternehmen erfolgt, das ebenfalls eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer aufweist.

Ebenso sind Lieferungen und Leistungen im Inland umsatzsteuerfrei, wenn der Unternehmer der Kleinunternehmerregelung unterliegt. Der Kleinunternehmer weist keine Umsatzsteuer aus, er darf aber auch keine Vorsteuer für Waren oder Leistungen, die er im Zuge seines Unternehmens erhält, abziehen. Die Kleinunternehmerregelung kann nur abschließen, wer einen Jahresumsatz von 17.500 Euro nicht erreicht.

Folgende Umsätze sind von der Umsatzbesteuerung befreit:

  1. Lieferungen und Leistungen innerhalb der EU (siehe oben)
  2. Lieferungen in Länder außerhalb der EU
  3. Umsätze, die aufgrund wirtschaftlicher oder sozialer Gründe befreit sind (z. B. Leistungen in der Medizin oder in der Bildung).
  4. Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen.
  5. Umsätze, die dem Versicherungsgesetz zugrunde liegen.
  6. Briefporto und Paketporto
  7. Fast alle Dienstleistungen der Bank an Privatpersonen
  8. Wohnungsmieten und Grundstücksmieten