Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) - Vorteile

Lesen Sie hier, wann es vorteilhaft ist, eine GmbH zu gründen, was für die Gründung notwendig ist, welche Steuern die Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu entrichten hat und welche Sonderformen es gibt.

Bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft. Sie besteht aus mindestens einer Person (= Ein-Personen-GmbH). Die GmbH ist eine juristische Person, das heißt, sie kann beispielsweise vor Gericht klagen und auch verklagt werden. Jede GmbH muss einen Geschäftsführer haben, der sie nach außen hin vertritt. Der Geschäftsführer ist an die Satzung gebunden und muss sich nach den Weisungen der Gesellschafter richten. Die Gesellschafter erteilen ihre Weisungen in der Gesellschafterversammlung.

Der Geschäftsführer muss immer eine natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person sein. Es kann ein Gesellschafter zum Geschäftsführer ernannt werden, der Gründer kann Geschäftsführer sein (Ein-Personen-GmbH) oder die Gesellschaft kann einen Geschäftsführer anstellen. In der Regel erhält der Geschäftsführer einen Dienstvertrag und bezieht ein Gehalt. Der Geschäftsführervertrag regelt die Rechte und Pflichten des Geschäftsführers. Hält sich der Geschäftsführer nicht an den Vertrag oder verletzt er bei der Ausübung seine Sorgfaltspflicht haftet er gegenüber der Gesellschaft, den einzelnen Gesellschaftern und Dritten mit seinem Privatvermögen.

Bei größeren GmbHs mit mehr als 500 Arbeitnehmern muss immer ein Aufsichtsrat gebildet werden. Bei kleineren Gesellschaften kann die Bildung des Aufsichtsrates freiwillig in der Satzung festgelegt werden. Der Aufsichtsrat kotrolliert die Geschäftsführung.

Wird die Gesellschaft mit beschränkter Haftung für eine bestimmte Zeit abgeschlossen, so wird sie nach Ablauf dieser Periode liquidiert. Weitere Gründe für die Auflösung der Gesellschaft sind die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, ein Beschluss der Gesellschafter in der Gesellschafterversammlung oder ein gerichtliches Urteil.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung: Vorteile

  • Wie sich aus der Definition einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung bereits ergibt, müssen die Gesellschafter nicht mit ihrem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft einstehen. Die Haftung gegenüber Dritten ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.
  • Weil es nicht mit größeren Schwierigkeiten verbunden ist, neue Gesellschafter in die GmbH aufzunehmen, ist die Kapitalbeschaffung, wenn sich ein zahlungskräftiger Gesellschafter findet, recht einfach.
  • Die GmbH kann stille Reserven bilden, denn es besteht keine Gewinnausschüttungspflicht.
  • Gesellschafter können, wenn es im Gesellschaftervertrag nicht gegenteilig festgelegt ist, problemlos austreten und ihren Anteil verkaufen oder vererben.
  • Als Geschäftsführer muss nicht zwangsläufig ein Gesellschafter fungieren, sondern es kann ein "gesellschaftsfremder" Geschäftsführer bestellt werden.
  • Bei Gewinnerwirtschaftung zahlt die GmbH Körperschaftssteuer, deren Sätze in der Regel niedriger sind, als die Einkommensteuersätze.

GmbH

Gesellschaft mit beschränkter Haftung: Gründung

Im Gegensatz zur Kommanditgesellschaft kann die GmbH auch mit nur einer Person gegründet werden.

Es ist ein Mindestkapital von 25.000 Euro erforderlich, das bei der Gründung mindestens zur Hälfte eingezahlt sein muss. Als Anteil des Stammkapitals können auch Sachwerte, deren Wert nachgewiesen werden muss, in die Gesellschaft mit beschränkter Haftung eingebracht werden.

Für die Gründung ist entweder ein Gesellschaftervertrag notwendig oder ein Musterprotokoll (nur bei bis zu drei Gesellschaftern). Beide müssen vom Notar beurkundet werden. Der Vertrag enthält die Firma, den Firmensitz, den Gegenstand des Unternehmens, die Namen und Adressen der Gesellschafter, den Betrag des Stammkapitals und die Stammeinlage, die von jedem einzelnen Gesellschafter übernommen wird (= Geschäftsanteil). Der Notar leitet den Vertrag erst dann an das zuständige Registergericht weiter, wenn jeder Gesellschafter mindestens ¼ seines Geschäftsanteils einbezahlt hat und insgesamt mindestens die Hälfte des Stammkapitals eingezahlt wurde.

Erwirtschaftet die GmbH einen Gewinn wird er nicht nach Köpfen verteilt, sondern nach der Kapitaleinlage der Gesellschafter, was ein wesentliches Merkmal der Kapitalgesellschaft ausmacht.

Beispiel: Der Krüger-Schmidt GmbH bleibt nach Abzug der Steuern ein Jahresgewinn von 150.000 Euro, der an die beiden Gesellschafter Hans Krüger und Josef Schmidt ausgeschüttet werden soll. Die Stammeinlage von Hans Krüger beträgt 25.000 Euro, der Kapitalanteil von Josef Schmidt 75.000 Euro. Daher bekommt Herr Krüger von den 150.000 Euro Gewinn 37.500 Euro ausgezahlt, während Herrn Schmidt 112.500 Euro zustehen.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung: Haftung

Weil es ein charakteristisches Merkmal der GmbH darstellt, wurde bereits erwähnt, dass sie nur beschränkt haftet. Das bedeutet, wenn die Gesellschaft mit beschränkter Haftung Insolvenz anmeldet und nicht mehr ausreichend Stammkapital vorhanden ist, um die Forderungen aller Gläubiger zu decken, werden die einzelnen Gesellschafter nicht mit ihrem Privatvermögen zur Haftung herangezogen.

Handelt es sich allerdings um Verbindlichkeiten, die vor der Eintragung ins Handelsregister entstanden sind, haften die Gesellschafter persönlich und uneingeschränkt. Es wird ebenfalls das Privatvermögen der Gesellschafter oder des Geschäftsführers herangezogen wenn sie/er die Sorgfaltspflicht verletzt haben und es dadurch zu Verbindlichkeiten kommt.

Firmenname und Steuern

Damit für jeden Geschäftspartner die beschränkte Haftung der Gesellschaft ersichtlich ist, muss der Firmenname entweder den Zusatz Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder die entsprechende, allgemein übliche Abkürzung GmbH tragen.

Weiterhin darf der Firmenname nicht irreführend sein und nicht bereits von einem Konkurrenzunternehmen verwendet werden. Der Name kann sich aus Vor- und/oder Nachnamen der Gesellschafter, aus Ortsbezeichnungen oder Sachbezeichnungen zusammensetzen. Oder es darf ein Fantasiename verwendet werden. Beispiele: Oscar Maier GmbH, Oscar Maier und Franz Kaiser GmbH, Maier & Kaiser GmbH, Maier & Kaiser Kartoffelhandels GmbH, Maier & Kaiser fränkische Kartoffeln GmbH, Maika GmbH.

  1. Die GmbH führt als juristische Person Körperschaftssteuer ab.
  2. Das Geschäftsführergehalt mindert, auch wenn der Geschäftsführer einer der Gesellschafter ist, den Gewinn. Allerdings unterliegt es der Lohnsteuer.
  3. Weil die GmbH eine Handelsgesellschaft ist, muss sie Gewerbesteuer zahlen. Sie hat keinen Anspruch auf einen Freibetrag.
  4. Die einzelnen Gesellschafter versteuern bei einer Gewinnausschüttung ihren Anteil als Kapitalertragssteuer. Laut Gesetz wird die Kapitalertragssteuer von der Gesellschaft einbehalten und direkt an das Finanzamt abgeführt.
  5. Wenn die GmbH zu den Unternehmern zählt, wie sie im § 2 des UStG geregelt sind, muss sie monatlich eine Umsatzsteuervorauszahlung und am Jahresende eine USt-Erklärung abgeben. Im Zuge der USt-Zahlung ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung selbstverständlich auch zum Vorsteuerabzug berechtig.

GmbH Sonderformen

  • Mini GmbH oder 1-Euro-GmbH: Während bei der klassischen GmbH das Stammkapital mindestens 25.000 Euro beträgt, muss der Gründer einer Mini GmbH lediglich einen Euro als Stammkapital in die Gesellschaft einbringen. Diesem Umstand verdankt die Sonderform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung den Spitznamen 1-Euro-GmbH. Um dennoch eine kleine Sicherheit für schlechte Zeiten zu horten, muss in der Mini-GmbH ein Viertel des erwirtschafteten Gewinns als Rücklage angelegt werden. Weitere Infos: Unternehmergesellschaft
  • Gemeinnützige GmbH oder gGmbH: Wie der Name schon vermuten lässt, bleibt diese GmbH Sonderform dem gemeinnützigen Zweck vorbehalten. Daher ist sie sowohl von der Körperschaftssteuer wie auch von der Gewerbesteuer befreit. Allerdings dürfen Gewinne, die von der gGmbH erzielt werden auch nur dann an die Gesellschafter ausgeschüttet werden, wenn diese gemeinnützig tätig sind. Sind sie das nicht, müssen die Erträge für anderweitige, gemeinnützige Zwecke verwendet werden.
  • Kein-Mann-GmbH: Diese Gesellschaftsform kann nicht gegründet werden, sondern sie entsteht, wenn der einzige Gesellschafter einer GmbH (im klassischen Sinne) verstirbt und seine Anteile der Gesellschaft vermacht hat.
  • GmbH & Co. KG: Diese Gesellschaft ist keine Kapitalgesellschaft, sondern eine Personengesellschaft mit einer juristischen Person als Komplementär. Daher ist sie nicht zur Abgabe der Körperschaftssteuer verpflichtet. Die Ertragssteuer wird von den Gesellschaftern abgeführt. Dabei zahlen die juristischen Personen (die GmbH) für ihren Ertragsanteil Körperschaftsteuer. Die natürlichen Personen müssen Einkommensteuer abführen. Weitere Infos über diese Rechtsform finden Sie hier: GmbH und Co KG