GmbH und Co KG - Gründung, Haftung, Vorteile etc.

Erfahren Sie, zu welcher Rechtsform die GmbH und Co KG zählt. Lernen Sie ihre Vorteile kennen und lesen Sie, wie es sich mit der Haftung, dem Firmennamen und Steuern dieser Gesellschaft verhält.

Die GmbH und Co KG ist eine Kommanditgesellschaft und gehört somit zu den Personengesellschaften. Sie weist wie jede Kommanditgesellschaft einen Komplementär und mindestens einen Kommanditisten auf. Allerdings ist im Unterschied zur klassischen Kommanditgesellschaft der Komplementär der GmbH und Co KG keine natürliche, sondern eine juristische Person.

Wie bei der Kommanditgesellschaft hat der Komplementär als Vollhafter die geschäftsführende Position inne. Da es sich in diesem speziellen Fall beim Komplementär aber um eine juristische Person handelt, fungiert der Geschäftsführer der GmbH gleichzeitig als Geschäftsführer der Kommanditgesellschaft. In diesem Fall kann die KG also von einem "gesellschaftsfremden" Geschäftsführer vertreten werden.

Während laut Definition bei der klassischen Kommanditgesellschaft die Kommanditisten in der Regel keine geschäftsführenden Befugnisse haben, kann das in der GmbH und Co KG anders geregelt sein. Und zwar dann, wenn die Kommanditisten gleichzeitig Gesellschafter der Komplementär GmbH sind und dort zusätzlich geschäftsführende Funktion ausüben.

Die GmbH und Co KG eignet sich besonders dann, wenn sich viele finanzkräftige Kommanditisten zusammenschließen, aber keiner mit seinem Privatvermögen uneingeschränkt haften möchte. Dann wird zusätzlich eine GmbH gegründet, die als Komplementär mit ihrem Gesellschaftsvermögen haftet.

Im Gegensatz zur klassischen KG, die immer aus mindestens zwei Personen (Komplementär und Kommanditist) bestehen muss, ist bei der GmbH und Co KG auch die Einmann-Gesellschaft möglich. Die Einmann-GmbH und Co KG ergibt sich dann, wenn jemand eine Ein-Personen-GmbH gründet, diese als Komplementär in der KG fungieren lässt und selbst als Kommanditist in der KG auftritt.

GmbH und KG: Vorteile und Nachteile

Vorteile:

  • Da die GmbH (siehe Gesellschaft mit beschränkter Haftung) als Komplementär fungiert, selbst aber in ihrer Haftung beschränkt ist, beschränkt sich die Haftung der KG in diesem Fall auf das Gesellschaftsvermögen der GmbH und die Haftsummen der Kommanditisten. Die persönliche Haftung mit dem gesamten Privatvermögen eines Gesellschafters wurde also geschickt umgangen.
  • Weil die GmbH durch einen "gesellschaftsfremden" Geschäftsführer vertreten werden kann, wird in diesem Fall auch die GmbH und Co KG durch einen fremden Geschäftsführer repräsentiert.
  • Das Eigenkapital der Gesellschaft kann ohne Schwierigkeiten aufgestockt werden, wenn neue Gesellschafter als Kommanditisten aufgenommen werden.
  • Stirbt bei der klassischen KG der einzige Komplementär muss ein Nachfolger gefunden werden. Der Komplementär der GmbH und Co KG kann nicht sterben. Das Problem der Nachfolgerbestimmung entfällt.

Nachteile:

  1. Der Buchführungsaufwand bei der GmbH und Co KG ist hoch, da sowohl für die GmbH, wie auch für die Kommanditgesellschaft Buchführungspflicht besteht.
  2. Wird die GmbH neu gegründet ist ein Mindestkapital von 25.000 Euro notwendig.
  3. Bei der Gründung fallen erhebliche Kosten und viele Formalitäten an.
  4. Die Kreditwürdigkeit ist gering, da die Bank keine persönlich haftenden Gesellschafter haftbar machen kann.
  5. Das Gehalt des bei der GmbH angestellten Geschäftsführers lässt sich bei der KG nicht absetzen.

GmbH und Co KG

GmbH und Co KG: Gründung

Für die Gründung der GmbH und Co KG ist ein Gesellschaftsvertrag notwendig. Wird die GmbH extra zum Zweck der Gründung einer GmbH und Co KG ins Leben gerufen, so werden zwei Gesellschaftsverträge (je einer für die GmbH und für die KG) notwendig.

Im Gesellschaftsvertrag wird die jeweilige Haftsumme der einzelnen Kommanditisten festgelegt. Es werden die Einlagen der Gesellschafter definiert und die Rechte und Pflichten, die auf Komplementäre und Kommanditisten zukommen, schriftlich festgehalten. Außerdem beinhaltet der Vertrag den Firmennamen, den Firmensitz und die Namen und Adressen der einzelnen Gesellschafter. Dazu gehört natürlich auch die GmbH mit ihrem Namen, ihrem Firmensitz und ihrer Kapitaleinlage (die übrigens nicht mit dem Stammkapital der GmbH identsich sein muss).

Da für die GmbH ein Mindestbetrag von 25.000 Euro notwendig ist, werden für die Gründung der GmbH und Co KG ebenfalls mindestens 25.000 Euro benötigt. Die Gesellschaft muss ins Handelsregister eingetragen werden und eine notarielle Beglaubigung ist ebenfalls erforderlich.

Sowohl die Komplementär-GmbH, wie auch die Kommanditgesellschaft benötigen eine Steuernummer und müssen beim Finanzamt angemeldet werden. Und es muss auch beim Gewerbeamt eine Anmeldung stattfinden.

GmbH und Co KG: Haftung

  • Wie bei jeder Kommanditgesellschaft haften die Kommanditisten nur mit ihrer Haftsumme, die im Handelsregister eingetragen und einsehbar ist.
  • Der Komplementär, in diesem Fall die GmbH, haftet mit seinem Vermögen uneingeschränkt. Weil aber die GmbH an sich bereits eine Gesellschaft ist, deren Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist, können auch im Falle einer Insolvenz der GmbH und Co KG die Gesellschafter der GmbH nicht mit ihrem Privatvermögen herangezogen werden.
  • Bei der GmbH und Co KG handelt es sich also um die Sonderform einer Personengesellschaft mit beschränkter Haftung.

Beispiel: Die Müller-Schmidt GmbH & Co. KG besteht aus der Müller-Schmidt GmbH als Komplementär und den beiden Kommanditisten Müller und Schmidt. Die ins Handelsregister eingetragene Haftsumme von 5.000 Euro bei Herrn Müller und 4.000 Euro bei Herrn Schmidt wurde geleistet. In der Müller-Schmidt GmbH hält Herr Müller Kapitalanteile im Wert von 20.000 Euro, Herr Schmidt hat das restliche Stammkapital von 5.000 Euro aufgebracht.

Im Falle einer Insolvenz stehen den Gläubigern das Gesellschaftsvermögen der GmbH, also die 25.000 Euro zur Verfügung und die beiden Hafteinlagen von 5.000 und 4.000 Euro. Übersteigen die Forderungen den Betrag von insgesamt 34.000 Euro können weder Herr Müller noch Herr Schmidt haftbar gemacht werden. Herr Müller hat dann eine Betrag von 25.000 Euro verloren und Herr Schmidt 9.000 Euro. Ihr Privatvermögen, das sie zum Zeitpunkt der Insolvenz besitzen, bleibt unangetastet.

Firmenname und Steuern

Da die GmbH und Co KG ins Handelsregister eingetragen wird, darf sie weder unter einem irreführenden Namen firmieren, noch unter einem Namen, der bereits von einem Konkurrenzunternehmen verwendet wird.

Damit die Rechtsform der Personengesellschaft mit beschränkter Haftung für jeden Geschäftspartner ersichtlich ist, muss der Firmenname den Zusatz GmbH & Co. KG tragen.

Der Name darf sich im Übrigen aus Vor- und oder Nachnamen der Gesellschafter, aus Ortsbezeichnungen, aus Sachbezeichnungen und aus Fantasienamen zusammensetzen. Beispiele: Heinrich Klemm & Frieda Wehner GmbH & Co. KG, Klemm & Wehner GmbH & Co. KG oder Kleweba-Möbel GmbH & Co. KG.

Der Unterschied GmbH und GmbH und Co KG ist vor allem in steuerlicher Hinsicht relevant.

  1. Während die GmbH als juristische Person zur Abführung der Körperschaftssteuer verpflichtet ist, zahlt die GmbH und Co KG als Kommanditgesellschaft keine Ertragssteuer.
  2. Der erwirtschaftete Gewinn wird auf die GmbH als Komplementär und auf die Kommanditisten gemäß Gesellschaftervertrag aufgeteilt.
  3. Die Komplementär-GmbH muss ihren Anteil über die Abgabe der Körperschaftssteuer versteuern.
  4. Die einzelnen Kommanditisten versteuern ihre Anteile als Einnahmen aus Gewerbebetrieb im Zuge ihrer Erklärung zur Einkommenssteuer.