Seit dem Jahr 2009 sind auch Selbstständige krankenversicherungspflichtig. Sie haben allerdings die Wahl zwischen einem freiwilligen Eintritt in die gesetzliche Krankenversicherung oder dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung. Bei Freiberuflern aus dem künstlerischen Bereich, wie zum Beispiel Schauspielern, Sängern, Schriftstellern oder Journalisten besteht außerdem die Möglichkeit, sich der Künstlersozialkasse anzuschließen.
Weil jede der Varianten Vorteile und Nachteile bietet, ist es gar nicht so einfach, für den Freiberufler beziehungsweise den Selbstständigen sich für eine der Krankenversicherungen zu entscheiden.
Gesetzliche Versicherung für Selbständige
Wer vor seiner Selbständigkeit in einem Arbeitsverhältnis stand und außerdem eine gewisse Vorversicherungszeit erfüllt, kann sich auch in der gesetzlichen Krankenversicherung weiterversichern. Er muss den Umstand der Selbstständigkeit seiner Krankenkasse aber mitteilen.
Der Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung wird aus der Höhe des Einkommens errechnet.
Ein großer Vorteil, den die gesetzliche KV gegenüber der privaten Krankenversicherung bietet, ist die kostenlose Mitversicherung von Kindern und Ehepartnern.
Nachteilig für den Selbständigen, der sich in der GKV versichert, ist, dass er im Krankheitsfall kein Krankentagegeld erhält, es sei denn, er hat seine Versicherung zu einem höheren Beitrag abgeschlossen und sich für drei Jahre an die gesetzliche Krankenkasse gebunden.
Private Krankenversicherung für Selbständige
Während die GKV ihre Beiträge nach dem Einkommen richtet, bleibt bei der privaten Krankenversicherung das Einkommen unberücksichtigt. Wie hoch der Beitrag ausfällt, hängt vom Alter des Versicherten, von eventuellen Vorerkrankungen und von der Höhe der Selbstbeteiligung ab.
- Für junge Versicherungsnehmer ohne Vorerkrankung sind die Beiträge bei der privaten Krankenversicherung häufig günstiger als in der Gesetzlichen, zumal sie meistens auch noch keine Familienangehörigen haben, die es gesondert mitzuversichern gilt.
- Auch die Leistungen der PKV sind in der Regel umfangreicher, als die der GKV:
- Die private Krankenversicherung bietet ein Krankenhaustagegeld, sie trägt Kosten des Zahnersatzes und erstattet auch Ausgaben für Naturheilmittel.
Nachteilig bei einem Umstieg in die private Krankenversicherung ist, dass ein Rückwechsel in die GKV nur über ein erneutes Angestelltenverhältnis möglich ist. Wer sich einmal für die private Krankenversicherung entschieden hat, kann im Zuge seiner selbstständigen Tätigkeit nicht in die gesetzliche KV zurück.
Krankenversicherung über die Künstlersozialkasse
Wer als Freiberufler eine selbstständige Tätigkeit aus dem künstlerischen oder publizistischen Bereich ausübt, hat den großen Vorteil, dass er sich nicht zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenkasse entscheiden muss, sondern sich der Künstlersozialkasse anschließen kann.
- Die Künstlersozialkasse ist keine Krankenversicherung, sondern eine Gemeinschaft von Künstlern, die für ihre Mitglieder den Arbeitgeberanteil der Sozialabgaben übernimmt.
- Das bedeutet, ein Freiberufler aus dem künstlerischen oder dem publizistischen Bereich, wählen sich ihre Krankenkasse selber.
- Sie zahlen ihren Beitrag, der vom Einkommen abhängig ist, aber an die Künstlersozialkasse, die den Arbeitgeberanteil zusteuert und den Gesamtbetrag an die ausgewählte Krankenkasse überweist.
Gerade für Freiberufler mit geringem Einkommen ist der Beitritt zur Künstlersozialkasse von großem Vorteil. Weitere Infos finden Sie bei der Künstlersozialkasse.
Gesetzliche oder private Krankenversicherung?
Weil sowohl die gesetzliche als auch die private Krankenversicherung ihre Vor- und Nachteile aufweist, bleibt für jeden Selbstständigen die Qual der Wahl.
Für welche Krankenversicherungsvariante er sich entscheidet, muss von der familiären Situation ebenso abhängig gemacht werden wie vom Einkommen, den zu erwartenden Beiträgen und den Leistungen. Es gilt stets genau zu vergleichen und jedes Für und Wider für die eigene Lebenssituation gut abzuwägen.