Die Geschäftsführung von Kapitalgesellschaften ist im Gesellschaftsvertrag geregelt. Bei der GmbH handelt es sich oftmals um angestellte, gesellschaftsfremde Geschäftsführer. Bei der AG wird der geschäftsführende Vorstand vom Aufsichtsrat für die Dauer von 5 Jahren bestellt und bei der KGaA ist der Komplementär zur Geschäftsführung verpflichtet.
Ein großer Vorteil von Kapitalgesellschaften ist die problemlose Geldbeschaffung. Durch die Aufnahme weiterer Mitglieder beziehungsweise die Ausgabe zusätzlicher Aktien können die AG und die KGaA ihr Gesellschaftskapital erhöhen. Auch die GmbH hat keine rechtlichen Schwierigkeiten weitere zahlungskräftige Mitglieder aufzunehmen und auf diese Weise das Gesellschaftskapital aufzustocken.
Ebenfalls vorteilhaft ist die beschränkte Haftung, die die Mitglieder davor schützt bei einer Insolvenz der Kapitalgesellschaft mit dem Privatvermögen zur Haftung herangezogen zu werden.
Nachteilig ist zu bewerten, dass die Gründung stets mit größerem Aufwand verbunden ist. Jede Kapitalgesellschaft wird ins Handelsregister eingetragen und muss notariell beurkundet werden.
Kapitalgesellschaften erfordert außerdem einen höheren Aufwand für Buchhaltung und Bilanzierung und sie haben keinen Freibetrag für die Gewerbesteuer.
Was sind Kaptialgesellschaften?
- Laut Definition handelt es sich bei Kapitalgesellschaften um Körperschaften des privaten Rechts, deren Rechtsgrundlagen im Gesellschaftsvertrag (Satzung) festgelegt werden. Die Kapitalgesellschaft ist eine juristische Person und kann somit Rechte wahrnehmen und Pflichten übernehmen.
- Während bei den Personengesellschaften die einzelnen Gesellschafter mit ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer uneingeschränkten Haftung im Mittelpunkt stehen, ist es bei Kapitalgesellschaften das Kapital, das die ausschlaggebende Rolle spielt. So wird beispielsweise der Gewinn nach den erbrachten Kapitaleinlagen verteilt.
- Die Haftung ist bei der GmbH und bei der AG auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Das bedeutet, die einzelnen Mitglieder können nicht mit ihrem Privatvermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftbar gemacht werden. Bei der KGaA gibt es mindestens einen Vollhafter (Kommanditist), der allerdings ebenfalls eine juristische Person (beispielsweise eine GmbH) sein kann.
- In Deutschland existieren drei unterschiedliche Formen der Kapitalgesellschaften: Die Aktiengesellschaft (AG), die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).
- Bei einer großen AG kann die Gesellschaft aus Tausenden von Mitgliedern bestehen, die allerdings kein Mitsparacherecht haben und lediglich durch ihr eingebrachtes Kapital am Gewinn oder Verlust beteiligt sind.
- Durch das Ausscheiden oder den Tod der Mitglieder wird das Fortbestehen nicht berührt. Als juristische Person kann die Gesellschaft alle ihre Gründer überleben.
- Zur Gründung ist immer ein Mindestkapital erforderlich. Bei der GmbH beträgt dieses 25.000 Euro. Bei der AG und der KGaA sind zur Gründung jeweils 50.000 Euro erforderlich. Das Mindestkapital wird in der Regel als Geldwert eingezahlt, kann aber auch als Sachwert eingebracht werden. Die einzige Ausnahme, die die Regel bestätigt, bildet die Unternehmergesellschaft (Mini-GmbH oder auch 1-Euro-GmbH). Für die Gründung dieser Unterform der GmbH ist lediglich ein Grundkapital von einem Euro notwendig.
Größenklassen von Kapitalgesellschaften
Kleine Kapitalgesellschaften müssen nicht nur hinsichtlich der Statistik anders bewertet werden, als große. Auch in der Rechnungslegung und der Offenlegung der Geschäftstätigkeit werden vom Gesetzgeber Unterschiede gemacht. Um genau festzulegen, in welche Größenklasse eine Gesellschaft einzuordnen ist, gibt es drei verschiedene Größenmerkmale, von denen für die Klassifizierung zwei zutreffen müssen. Größenklassen:
- Kleinstkapitalgesellschaften haben höchstens 10 Arbeitnehmer und machen entweder einen jährlichen Umsatzerlös von unter 700.000 Euro oder weisen eine jährliche Bilanzsumme von weniger als 350.000 Euro aus.
- Kleine Kapitalgesellschaften haben höchstens 50 Arbeitnehmer und ihre jährlichen Umsatzerlöse überschreiten 9.680.000 Euro nicht oder ihre Bilanzsumme liegt unter 4.840.000 Euro im Jahr.
- Mittelgroße Kapitalgesellschaften beschäftigen zwischen 50 und 250 Arbeitnehmer und ihre Umsatzerlöse liegen zwischen 9.680.000 Euro jährlich und 38.500.000 Euro oder die Bilanzsummer beläuft sich auf mehr als 4.840.000 Euro und weniger als 19.250.000 Euro.
- Große Kapitalgesellschaften beschäftigen mehr als 250 Arbeitnehmer und weisen außerdem einen jährlichen Umsatzerlös auf, der höher liegt, als 38,5 Millionen Euro oder sie dokumentieren eine Bilanzsumme von mehr als 19,25 Millionen Euro.
Besteuerung von Kapitalgesellschaften
Kapitalgesellschaften zahlen keine Einkommensteuer, sondern sind als juristische Personen zur Zahlung der Körperschaftssteuer verpflichtet. Für alle Kapitalgesellschaften mit Sitz in Deutschland gilt ein einheitlicher Steuersatz von 15 Prozent zuzüglich dem Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Körperschaftssteuer.
Zusätzlich muss jeder Anteilseigner auf den ihm zufallenden Gewinnanteil Einkommensteuer entrichten. Er gibt den Erlös aus einer Gesellschaft in seiner Einkommensteuererklärung als Einkünfte aus Kapitalvermögen an.
Der Begriff "nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften" hat nichts mit der Besteuerung zu tun, sondern ist für die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung maßgeblich.
Der Steuersatz der Körperschaftssteuer ist mit 15 Prozent relativ niedrig gehalten, da es für eine Kapitalgesellschaft mit Sitz im Inland zur Doppelbesteuerung kommen kann. Schließlich wird der erzielte Gewinn im Zuge der Körperschaftssteuer von der Gesellschaft versteuert. Anschließend wird er nach seiner Aufteilung auf die einzelnen Gesellschaftsmitglieder in der Einkommensteuererklärung jedes Mitglieds ein zweites Mal versteuert.
Kapitalgesellschaften Übersicht
- Unternehmergesellschaft: Firmierung: Namen + Zusatz oder Fantasienamen + Zusatz, Beispiele: Klemm & Weber-bayerische Möbel Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder KLEWEMÖ UG (haftungsbeschränkt).
Rechtsgrundlage: Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)
Haftung: Die Haftung beschränkt sich auf das Stammkapital, das bei der Gründung aus mindestens mindestens 1 Euro bestehen sollte. Jährlich müssen Rücklagen (¼ des erwirtschafteten Gewinns) gebildet werden, bis das Stammkapital 25.000 Euro beträgt.
Einkommensbesteuerung: Die UG ist körperschaftssteuerpflichtig. Die Gewinnanteile der einzelnen Gesellschafter werden von diesen als Einkünfte aus Kapitalvermögen versteuert.
Weitere Infos: Unternehmergesellschaft - GmbH: Firmierung: Namen + Zusatz oder Fantasienamen + Zusatz, Beispiele: Klemm & Weber-bayerische Möbel GmbH oder KLEWEMÖ GmbH.
Rechtsgrundlage: Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)
Haftung: Die Haftung beschränkt sich auf das Gesellschaftsvermögen, das mindestens aus der bei der Gründung erbrachten Geschäftseinlage von 25.000 Euro bestehen sollte.
Einkommensbesteuerung: Die GmbH ist körperschaftssteuerpflichtig. Die Gewinnanteile der einzelnen Mitglieder werden von den Anteilseignern als Einkünfte aus Kapitalvermögen versteuert.
Weitere Infos: Gesellschaft mit beschränkter Haftung - KGaA: Firmierung: Namen + Zusatz oder Fantasienamen + Zusatz, Beispiele: Winzig KGaA oder PlusMinus KGaA.
Rechtsgrundlage: Aktiengesetz
Haftung: Es gibt mindestens einen persönlich haftenden Gesellschafter (Komplementär), der eine natürliche oder eine juristische Person sein kann und die Kommanditaktionäre, die nur mit ihrem Aktienkapital für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften.
Einkommensbesteuerung: Die KGaA ist körperschaftssteuerpflichtig. Allerdings können die Gewinnanteile des Komplementärs und die Vergütung der Geschäftsführung die Bemessungsgrundlage für die Körperschaftssteuer mindern. Die Kommanditaktionäre versteuern ihren Gewinn aus der KGaA im Zuge der Einkommensteuererklärung als Einkünfte aus Kapitalvermögen. Der Komplementär gilt als Mitunternehmer und versteuert Einkünfte aus Gewerbebetrieb. - Aktiengesellschaft: Firmierung: Namen + Zusatz oder Fantasienamen + Zusatz, Beispiele: Franz Becker AG oder Bubango AG.
Rechtsgrundlage: Aktiengesetz
Haftung: Die AG haftet mindestens mit ihrem zur Gründung notwendigen Mindestkapital von 50.000 Euro. Die Aktienbesitzer haften nicht mit ihrem Privatvermögen, sondern lediglich mit dem Vermögen, das sie in Aktien der Gesellschaft angelegt haben.
Einkommensbesteuerung: Die Aktiengesellschaft zahlt 15 Prozent Körperschaftssteuer + Solidaritätszuschlag. Ihren Gewinnanteil versteuern die Aktienbesitzer im Zuge der Einkommensteuererklärung als Einkünfte aus Kapitalertrag. Weiter Infos: Aktiengesellschaft