Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige

Hier erfahren Sie mehr über die Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbständige, ob diese Versicherung sinnvoll ist, über die Kosten und Leistungen der Versicherung gegen Berufsunfähigkeit und wann sie zahlt.

Berufsunfähigkeit kann jedem passieren. Die häufigsten Gründe, dass der eigene Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, sind nicht nur physischer Natur. Auch psychische Gründe wie zum Beispiel Depressionen oder das Burn-out-Syndrom führen immer häufiger in die Berufsunfähigkeit.

Hierbei ist der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit zu beachten. Berufsunfähig ist, wer seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Das heißt aber nicht, dass er sich keiner anderen beruflichen Tätigkeit zuwenden könnte.

Erwerbsunfähig ist, wer nicht mehr in der Lage ist für seinen Erwerb selber Sorge zu tragen. Bei Arbeitnehmern zahlt im zweiten Fall der Staat eine Erwerbsunfähigkeitsrente, bei Selbstständigen oder Freiberuflern gibt es nichts. Wer aber nicht erwerbsunfähig ist, sondern "nur" berufsunfähig, der bekommt in keinem Falle Unterstützung, es sei denn, er hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen.

Ist diese Versicherung sinnvoll?

Um sich darüber klar zu werden, ob es sinnvoll ist, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, muss nur überlegt werden, was wäre wenn ... Im Falle der Berufsunfähigkeit müsste der Selbstständige entweder sein Unternehmen aufgeben, oder es von Angestellten weiterführen lassen. Bei einer Weiterführung durch Angestellte muss der eigene Betrieb aber einen entsprechend hohen Profit abwerfen.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Muss die Selbständigkeit aufgegeben werden, bleibt nur der Gang zum Sozialamt oder der Versuch in einem neuen Beruf noch einmal ganz von vorne anzufangen. Wem all das zu riskant ist, der tut gut daran, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Sie bewahrt den Unternehmer vor dem Gang zum Sozialamt.

Kosten der Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Kosten der Berufsunfähigkeitsversicherung richten sich nach dem Alter ebenso, wie nach der im Versicherungsfall ausgezahlten, monatlichen Höhe der Rente. Es wird geprüft, ob Vorerkrankungen vorliegen und es muss entschieden werden, wie lange die Berufsunfähigkeitsrente gezahlt werden soll.

  • Junge Selbstständige, die keine Vorerkrankungen haben, zahlen daher niedrigere Beiträge, als Unternehmer, die erst mit 40 Jahren eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.
  • Wer sich mit einer eventuellen Rente von monatlichen eintausend Euro zufriedengibt, muss mit niedrigeren Beiträgen rechnen, als derjenige, der 2000 Euro monatlich zur Verfügung haben will.

Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung werden vom Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss festgelegt. Die Berufsunfähigkeitsrente wird nicht automatisch bis zum Tod des Versicherungsnehmers gezahlt, sondern es wird bei Versicherungsabschluss festgelegt, bis wann eine entsprechende Leistung laufen würde. Üblicherweise wird als Endpunkt der Rentenzahlung der Eintritt ins Rentenalter gewählt.

Zu beachten ist, dass bei Abschluss Selbstständige zwar die Dauer der Rentenzahlung und auch die Höhe der Rente wählen können. Ist die Unterschrift aber unter den Vertrag gesetzt, kann später der Endpunkt der Rentenzahlung nicht mehr verlängert werden. Eine Aufstockung der Berufsunfähigkeitsrente durch eine Erhöhung des monatlichen Beitrages ist jedoch manchmal möglich.

Wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die staatliche Erwerbsunfähigkeitsrente wird erst dann gezahlt, wenn der Berufstätige nachweist, dass er aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr als drei Stunden täglich arbeiten kann. Dann erhält er 30 Prozent seines letzten Bruttoverdienstes. Gezahlt wird aber nur, wenn die gesundheitlichen Gründe physischer Natur sind. Psychische Probleme werden nicht anerkannt. Außerdem muss es sich um eine vollständige Arbeitsunfähigkeit handeln. Wer in einem anderen Beruf als dem eigenen tätig werden könnte, erhält nichts.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung tritt ein, sobald sich eine Unfähigkeit den Beruf weiter auszuüben aus psychischen oder physischen Gründen herausstellt. Gezahlt wird nicht ein bestimmter Prozentsatz des vorherigen Verdienstes, sondern die bei Vertragsabschluss festgelegte Rente. Der Selbständige wird nicht gezwungen in einen anderen Beruf, den er noch ausüben könnte, überzuwechseln.