Versicherungen für Selbständige im Überblick

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zu den Versicherungen für Selbständige im Überblick. Aufgeteilt in wichtige, persönliche und betriebliche Versicherungen für Freiberufler, Selbständige und Unternehmer.

Auch wenn es vielleicht ganz angenehm wäre, ist es natürlich nicht möglich, sich gegen jede Eventualität zu versichern. Daher müssen sowohl Selbständige, wie auch Arbeitnehmer sich genau überlegen, welche Versicherung abgeschlossen werden soll und welche nicht. Einige Versicherungen sind Pflicht, andere werden auf freiwilliger Basis unterschrieben.

Unternehmer haben häufiger das Wahlrecht eine Versicherung abzuschließen, als Arbeitnehmer. Das heißt aber auch, dass sie mehr Verantwortung tragen müssen. Wer ein zu hohes Risiko eingeht und sich nur auf sein Glück verlässt, stürzt im Ernstfall nicht nur sich selber ins Unglück, sondern bedroht auch die Existenz seiner ganzen Familie. Daher kann es durchaus sinnvoll sein, monatlich ein paar Euro für Versicherungen auszugeben.

Wichtige Versicherungen für Selbständige

Es gibt zahlreiche Versicherungen, zu denen der Freiberufler oder der Selbständige nicht verpflichtet ist, die es aber wert sind, über einen Abschluss nachzudenken. Eine Gruppe bilden die Versicherungen, die den Unternehmer persönlich betreffen.

Dabei geht es hauptsächlich darum, wie die eigene Existenz und die der Angehörigen trotz Arbeitsausfall gesichert bleibt. Zu den persönlichen Versicherungen zählen die Krankenversicherung, die Krankenhaustagegeld-Versicherung, die private Unfallversicherung, die Berufsunfähigkeitsversicherung, die Arbeitslosenversicherung, die Rentenversicherung oder die Lebensversicherung.

Aber es gibt auch betrieblich bedingte Risiken, die einen Unternehmer in finanzieller Hinsicht ruinieren können. Daher kann eine Betriebshaftpflichtversicherung, eine Berufshaftpflichtversicherung, eine Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung oder ein Betriebsrechtschutz abgeschlossen werden.

Versicherungen für Selbständige

Persönliche Versicherungen

  • Die wohl wichtigste Versicherung ist die Krankenfürsicherung für Selbständige. Sie ist, ebenso wie für Arbeitnehmer, Pflicht. Während beim Arbeitnehmer der Arbeitgeber einen Teil der Krankversicherungsausgaben zu tragen hat, muss der Unternehmer seine Krankenversicherung alleine bezahlen. Er kann unter bestimmten Voraussetzungen wählen zwischen einem Beitritt zur gesetzlichen Krankenversicherung oder dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung.
  • Die Krankenhaustagegeld-Versicherung ist vor allem für diejenigen lohnenswert, die der gesetzlichen Krankenversicherung beigetreten sind. Weil sie über ihren abgeschlossenen Versicherungsvertrag keinen Anspruch auf Krankenhaustagegeld haben, können sie über diese Versicherung dieses Anrecht erwerben.
  • Wer auch für den Fall, dass ihm in seiner Freizeit ein Unfall passiert, der einen Arbeitsausfall zur Folge hat, abgesichert sein möchte, der schließt eine private Unfallversicherung ab. Diese gilt überall und zu jederzeit.
  • Sollte Krankheit oder Unfall zur Berufsunfähigkeit führen, ist mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung gedient. Im Gegensatz zur Erwerbsunfähigkeitsrente, die der Staat an Arbeitnehmer zahlt, die aus physischen Gründen nicht mehr in der Lage sind mehr als drei Stunden täglich zu arbeiten, bietet die Berufsunfähigkeitsversicherung auch für den psychisch bedingten Arbeitsausfall Schutz.
  • Die Arbeitslosenversicherung, die für jeden Arbeitnehmer im Zuge der Sozialabgaben pflichtgemäß entrichtet wird, kann vom Selbständigen auf freiwilliger Basis abgeschlossen werden. Wer sich dazu entschließt freiwillig in die Arbeitslosenversicherung für Selbständige einzutreten, muss dann allerdings seine Beiträge ebenso pünktlich und korrekt abführen, wie der Arbeitnehmer. Nach einem Jahr Beitragszahlungen hat der Unternehmer den ersten Anspruch auf Arbeitslosengeld.

  • Auch für das Alter kann ein Selbständiger Vorsorge treffen. Entweder ist er durch seinen Beruf gesetzlich dazu verpflichtet, dann schließt er die gesetzliche Rentenversicherung ab. Wer nicht rentenversicherungspflichtig ist, kann freiwillig der Rentenversicherung beitreten oder sich nach einer privaten Alternative umsehen. Auf eine Altersversorgung sollte niemand verzichten.
  • Eine Lebensversicherung kann ebenso wie Spekulationsgeschäfte der Altersvorsorge dienen. Außerdem kann sie im Todesfall die Angehörigen vor einem finanziellen Ruin bewahren.

Betriebliche Versicherungen

  1. Jeder Berufstätige kann eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Diese Art der Haftpflichtversicherung tritt dann in Kraft, wenn der Unternehmer durch seine selbstständige Tätigkeit einen Dritten schädigt.
  2. Die Betriebshaftpflichtversicherung setzt voraus, dass ein Betrieb vorhanden ist. Dieser Betrieb ist als juristische Person der Versicherungsnehmer, dem die Betriebshaftpflichtversicherung Schutz gewährt. Schadensansprüche, die eine dritte Person an den Betrieb eines Unternehmers hat, werden von der Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt. Dabei kann es sich sowohl um Vermögensschäden als auch um Personen- oder Sachschäden handeln, die es zu regeln gilt.

  1. Die Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung ist besonders in den Berufen sinnvoll, bei denen es durch falsche Beratung oder falsches Handeln zu großen Vermögensschäden des Kunden kommen kann. Für einige Freiberufler ist diese Versicherungsart verpflichtend, andere Unternehmer sollten sie aus Vernunftgründen abschließen.
  2. Weil sich Selbständige häufig aufgrund von Anzeigen unzufriedener oder sich ungerecht behandelter Kunden vor Gericht verantworten müssen, kann auch eine Rechtsschutzversicherung für Selbstständige sehr sinnvoll sein. Wer als Unternehmer nicht auf hohen Anwaltskosten sitzen bleiben möchte, opfert den relativ geringen monatlichen Beitrag für eine Rechtschutzversicherung.