Steuern für Selbständige

Hier erfahren Sie mehr über die Steuern, die Selbständige abführen müssen. Angefangen von der Umsatzsteuer, über die Gewerbesteuer, bis hin zur Einkommenssteuer.

Nicht nur für den Selbständigen ist das Steuern Zahlen ein notwendiges, unangenehmes Übel. Jeder, der arbeitet und Geld verdient, muss seinen Obolus an das Finanzamt abführen. Während der Angestellte oder Arbeiter sich aber nur mit der jährlichen Abgabe der Einkommensteuererklärung auseinandersetzen muss und den zugehörigen Termin nicht verschwitzen darf, hat der Unternehmer weitere Steuererklärungen abzugeben.

Neben der Einkommensteuererklärung muss der Steuerpflichtige eine Umsatzsteuererklärung einreichen und die dazugehörigen Umsatzsteuervoranmeldungen. Betreibt der Unternehmer ein Gewerbe, fällt noch die Gewerbesteuer an.

Und Selbständige, die Arbeitnehmer beschäftigen, müssen sich außerdem noch monatlich mit der Abgabe der Lohnsteuer herumschlagen. Spätestens beim Einstellen von Arbeitnehmern jedoch, sollte jeder Unternehmer sich auf die Hilfe eines Steuerberaters stützen.

Umsatzsteuer

Jeder Selbstständige muss eine jährliche Umsatzsteuererklärung abgeben. Das heißt nicht, dass er auch Umsatzsteuer bezahlen muss. Wer als Kleinunternehmer davon befreit wurde, weist weder Umsatzsteuer auf seinen Rechnungen aus, noch darf er gezahlte Vorsteuer bei eigenen betrieblichen Anschaffungen geltend machen.

Die Umsatzsteuerjahreserklärung muss aber auch der Kleinunternehmer beim Finanzamt einreichen, damit geprüft werden kann, ob der Kleinunternehmer-Status auch für das nächste Jahr noch Gültigkeit hat.

Für den umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer fallen neben der Umsatzsteuerjahreserklärung zusätzlich die Umsatzsteuervoranmeldungen an. Je nach Höhe des jährlichen Umsatzes müssen sie monatlich oder, nach Absprache mit dem Finanzamt, nur vierteljährlich eingereicht werden. Mithilfe der Umsatzsteuervoranmeldung wird die auf der Rechnung ausgewiesene Mehrwertsteuer an das Finanzamt abgeführt, nachdem die geleistete Vorsteuer davon abgezogen wurde.

Steuern

Gewerbesteuer

Freiberufler müssen keine Gewerbesteuer zahlen, da sie nicht gewerbesteuerpflichtig sind und sich auch nicht beim Gewerbeamt anmelden müssen. Welche Berufe von der Gewerbesteuerpflicht ausgenommen sind, ist im Paragraf 18 des Einkommensteuergesetzes geregelt.

  • Wer sich als Gewerbetreibender selbständig macht, muss sein Unternehmen beim zuständigen Gewerbeamt anmelden.
  • Das Gewerbeamt erteilt den Gewerbeschein und leitet die Anmeldung an das Finanzamt weiter.
  • Die Gewerbesteuer bekommt aber nicht der Bund, sondern die Gemeinde.

Daher ist es für große Unternehmen wichtig, an welchem Ort sie den Sitz ihres Gewerbebetriebes haben. Der Hebesatz, mit dem der Gewerbesteuermessbetrag multipliziert wird, ist je nach Gemeinde unterschiedlich. Er kann von 200 bis 900 Prozent differieren.

Einzelunternehmen oder Personengesellschaften müssen erst, wenn sie einen Freibetrag von 24.500 Euro überschreiten, Gewerbesteuer zahlen. Zur Abgabe der Gewerbesteuererklärung sind sie aber in jedem Fall trotzdem verpflichtet.

Einkommenssteuer

Jeder Selbständige ist einkommensteuerpflichtig. Das heißt, egal, ob er Gewinn oder Verlust erwirtschaftet hat, er muss eine Einkommensteuererklärung abgeben.

Wird die Einkommensteuererklärung nicht fristgerecht abgegeben, kann das Finanzamt Säumniszuschläge und Mahngebühren erheben. Es ist ebenfalls berechtigt, die erwirtschafteten Umsätze zu schätzen und aus einem daraus resultierenden Gewinn die Steuern einzufordern.

Gewerbetreibende können eventuell, wenn sie Gewerbesteuer zahlen müssen, ihr zu versteuerndes Einkommen um einen Prozentsatz der Gewerbesteuer vermindern. Weil das Gebiet der steuerlichen Abzüge und Hinzurechnungen recht komplex ist, ist es für jeden Selbstständigen angebracht, sich spätestens für den Jahresabschluss an einen Steuerberater zu wenden. Der Steuerberater weiß, welche Freibeträge geltend gemacht werden können.

Steuer Tipps für Selbständige

  1. Um unnötige Scherereien mit der Finanzbehörde zu vermeiden, sollte jeder Selbständige darauf achten, seine Steuererklärungen rechtzeitig abzugeben und gewissenhaft auszufüllen.
  2. Das oberste Gebot sollte sein, alle Belege zu sammeln und nach Datum in einem Ordner abzulegen.
  3. Wer sich selber mit Buchhaltung auskennt, kann die Umsatzsteuervoranmeldungen und eventuelle Vorauszahlungen auf die Einkommenssteuer selber erstellen und abführen. Beim Jahresabschluss ist das Mitwirken eines Steuerberater jedoch immer sinnvoll, um alle Vorteile auszuschöpfen.
  4. Wer in der Buchhaltung nicht besonders firm ist und auch keinen großartigen Ordnungssinn besitzt, ist besser bedient, wenn er sich an ein Buchhaltungsbüro wendet. Um aber nicht aus den Augen zu verlieren, ob das eigene Unternehmen Gewinn erwirtschaftet, oder sich auf einen Verlust zu bewegt, ist es wichtig, immer mit dem Buchhaltungsbüro in Fühlung zu bleiben.